BGer BGE 120 IB 136
AbgewiesenEntscheid vom 13.04.1994
Bei nachträglichen Korrekturen von Nationalstrassen-Baulinienplänen ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich; die Interessenabwägung beschränkt sich auf die Prüfung, ob überwiegende private Interessen einer Erweiterung entgegenstehen.
BGer BGE 120 IB 136 vom 13.04.1994 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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