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Art. 25 NSG

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BGer BGE 120 IB 136 · 13.04.1994AbgewiesenBei nachträglichen Korrekturen von Nationalstrassen-Baulinienplänen ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich; die Interessenabwägung beschränkt sich auf die Prüfung, ob überwiegende private Interessen einer Erweiterung entgegenstehen.Enteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.