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Art. 26 NSG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_787/2021 · 25.04.2023GutgeheissenDie Anpassung des Autobahnanschlusses Pfäffikon und die geplante Hochbrücke zum Seedamm-Center bilden eine bauliche und funktionale Einheit, die als Nationalstrassenbestandteil im bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren zu bewilligen ist. Eine Bewilligung im kantonalen Baubewilligungsverfahren ist bundesrechtswidrig.BaubewilligungBGer BGE 149 II 269 · 01.01.2023GutgeheissenBauvorhaben, die weitreichende Eingriffe in die Bausubstanz eines bestehenden Autobahnanschlusses und seiner technischen Einrichtungen enthalten, bedürfen der Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens nach NSG und NSV. Eine Hochbrücke, die unabdingbarer Bestandteil eines solchen Ausführungsprojekts ist, untersteht ebenfalls diesem…BaubewilligungBGer BGE 120 IB 136 · 13.04.1994AbgewiesenBei nachträglichen Korrekturen von Nationalstrassen-Baulinienplänen ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich; die Interessenabwägung beschränkt sich auf die Prüfung, ob überwiegende private Interessen einer Erweiterung entgegenstehen.Enteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.