BGer BGE 118 IA 151
AbgewiesenEntscheid vom 24.06.1992
Die Nichteinzonung des Bruderholzackers in eine Bauzone und seine Zuweisung in eine Landschaftsschutzzone ist verfassungsrechtlich zulässig, da die öffentlichen Interessen an Landschafts- und Erholungsschutz sowie an der Schonung landwirtschaftlich wertvoller Flächen die privaten Bauinteressen überwiegen. Eine regionale…
BGer BGE 118 IA 151 vom 24.06.1992 (Abgewiesen)
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