VGer SG B 2023/258
NichteintretenEntscheid vom 01.07.2024 · Kanton SG
Eine kommunale Baukommission ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist nicht befugt, im eigenen Namen Beschwerde zu erheben; zur Beschwerdeerhebung für die Gemeinde ist ausschliesslich der Gemeinderat legitimiert. Auf die Beschwerde der Baukommission ist nicht einzutreten.
VGer SG B 2023/258 vom 01.07.2024 (Nichteintreten)
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