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Art. 75 Abs. 1 BV

40 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

28%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_458/2025 · 01.06.2026AbgewiesenOrdnungsgemässe Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone ist auch nach langjähriger Duldung zwingend, sofern keine 30-jährige Verjährung nach Art. 25 Abs. 5 LAT vorliegt und keine aussergewöhnlichen Umstände eine Abweichung rechtfertigen.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_647/2023 · 08.12.2025AbgewiesenEine altrechtliche Baute in der Landwirtschaftszone mit Landschaftsschutzüberlagerung geniesst keinen Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG, wenn sie nicht bestimmungsgemäss nutzbar ist. Illegale, zonenwidrige Bauten sind grundsätzlich rückzubauen, sofern die Wiederherstellung verhältnismässig ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_659/2024 · 23.10.2025Teilweise gutgeheissenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Natursteinstützmauer und einen Brennholzunterstand in der Landwirtschaftszone wurde zu Recht verweigert, da keine Standortgebundenheit im Sinne von Art. 24 lit. a RPG vorlag. Der Rückbau ist verhältnismässig und dient der Durchsetzung des Trennungsgrundsatzes.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_214/2024 · 07.05.2025AbgewiesenDie Umnutzung von Verwaltungsräumen in ein zusätzliches Wohnungsobjekt in einem Gebäude ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung verstösst gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn die baulichen Änderungen vor allem innen liegen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_212/2024 · 24.04.2025AbgewiesenDie asylrechtliche Plangenehmigung nach Art. 95a AsyIG hat Sondernutzungsplancharakter und ersetzt kantonale Planungs- und Bewilligungspflichten; die Interessenabwägung zugunsten des Bundesasylzentrums ist sachlich vertretbar.SondernutzungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_643/2023 · 27.03.2025AbgewiesenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung ist zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung sensibel verändert haben, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone, fehlender Erschliessung und landschaftsschützerischen Interessen (ISOS, Park). Die Bewilligung von Bauten in einem solchen Kontext kann die planerische…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer ZH VB.2023.00620 · 13.03.2025RückweisungEin Bauvorhaben in der kantonalen Waldzone liegt bundesrechtlich in einer Nichtbauzone; die nach Art. 25 Abs. 2 RPG zwingend zuständige kantonale Behörde muss die Zonenkonformität oder eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG prüfen, bevor eine kommunale Baubewilligung rechtmässig erteilt werden kann. Unterlässt die Baudirektion…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_182/2023 · 16.08.2024AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone liegendes Grundstück muss bei widerrechtlicher Nutzung (hier: Aéromodélisme) in den rechtmässigen Zustand zurückversetzt werden; eine 30-jährige Verjährungsfrist für die Wiederherstellungspflicht besteht ausserhalb der Bauzone nicht. Die Anordnung ist verhältnismässig, wenn sie dem verfassungsmässigen Prinzip…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneVGer SG B 2023/258 · 01.07.2024NichteintretenEine kommunale Baukommission ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist nicht befugt, im eigenen Namen Beschwerde zu erheben; zur Beschwerdeerhebung für die Gemeinde ist ausschliesslich der Gemeinderat legitimiert. Auf die Beschwerde der Baukommission ist nicht einzutreten.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_667/2023 · 03.06.2024AbgewiesenFormell und materiell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone, in Naturschutzgebieten, im Wald und im Gewässerraum müssen auch bei fehlender Gutgläubigkeit der Bauherrschaft wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist und keine Verwirkung eintritt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_147/2023 · 29.02.2024GutgeheissenDie Beseitigung rechtswidriger Bauten ausserhalb der Bauzone setzt eine Prüfung der materiellen Rechtswidrigkeit voraus. Ein Abbruchbefehl ohne Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_112/2023 · 15.12.2023AbgewiesenBau- und Installationen in der Landwirtschaftszone ohne Bewilligung sind widerrechtlich und müssen im Grundsatz rückgebaut werden, sofern keine Ausnahmegründe (z. B. gute Treu, Proportionalität) vorliegen. Serres-Tunnels, Parkplätze, Hof und Weg gelten als feste Installationen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 LAT und unterstehen der…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_75/2022 · 05.09.2023AbgewiesenDie Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Abweichungen von der Baubewilligung ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Erschliessung von Bauland liegt im öffentlichen Interesse, unabhängig von der Anzahl der begünstigten…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_570/2022 · 19.07.2023AbgewiesenEin in einer landwirtschaftlichen Zone stehendes, ursprünglich als Wochenendpavillon bewilligtes Gebäude darf nicht zu einer ganzjährigen Nutzung umgebaut werden, da dies eine wichtige Änderung der Nutzung im Sinne von Art. 42 Abs. 3 Bst. c OAT darstellt und gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verstösst.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_53/2022 · 15.05.2023AbgewiesenEin Order zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in der Landwirtschaftszone ist auch nach langjähriger Duldung einer gewerblichen Nutzung rechtmässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 37a LAT und Art. 43 OAT nicht erfüllt sind und der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet Vorrang hat.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_213/2022 · 09.05.2023AbgewiesenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone können nur bewilligt werden, wenn sie standortgebunden sind (Art. 24 RPG). Ein objektives Bedürfnis mit Bezug auf den genauen Standort, Umfang und Ausgestaltung muss gegeben sein; eine bloße Kapazitätssteigerung genügt nicht.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_533/2021 · 19.01.2023AbgewiesenEine ohne gültige Bewilligung ausserhalb der Bauzone errichtete Baute ist auch bei langjähriger Duldung und hohen Rückbaukosten zu beseitigen, wenn der Bauherr nicht in gutem Glauben handeln konnte und keine Aussicht auf nachträgliche Legalisierung besteht.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungPlanungszoneBGer 1C_189/2022 · 13.01.2023AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlichen Bauten ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich geboten, sofern nicht ausnahmsweise die Verhältnismässigkeit eine alternative Lösung zulässt. Die Alternative muss jedoch gleichwertig sein und den rechtmässigen Zustand dauerhaft sicherstellen.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_8/2022 · 05.12.2022AbgewiesenBauwerke und Anlagen ausserhalb der Bauzone sind grundsätzlich zu beseitigen, sofern keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT vorliegt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet) betroffen sind.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungAppGer BS VD.2021.133 · 17.08.2022AbgewiesenDie Festsetzung eines Bebauungsplans für ein 74 Meter hohes Hochhaus (Hochhaus Heuwaage, Basel) in der Zone 6 ist rechtmässig, wenn der Planungsträger die widerstreitenden Interessen – insbesondere haushälterische Bodennutzung und Schaffung von Wohnraum einerseits sowie Nachbarinteressen und Ortsbildschutz andererseits – sorgfältig…AufzonungSondernutzungsplanRichtplanungBGer 1C_462/2021 · 25.04.2022AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone erstellter, illegaler Lagerplatz und die damit verbundenen Anlagen müssen auch nach Jahrzehnten der Nutzung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, da das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verfassungsrechtlich verankert ist und über private Interessen Vorrang hat.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneUmzonungBGer 1C_60/2021 · 27.07.2021AbgewiesenBauten und Installationen ausserhalb der Bauzone müssen auch nach Ablauf von 30 Jahren in den rechtmässigen Zustand zurückversetzt werden, sofern keine Ausnahme nach Art. 24 ff. RPG vorliegt. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist verfassungsrechtlich verankert und erfordert eine strikte Anwendung.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer BGE 147 II 309 · 01.01.2021GutgeheissenDer Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone verwirkt nicht nach 30 Jahren. Eine solche Verwirkungsfrist würde den verfassungsmässigen Trennungsgrundsatz und die einheitliche Anwendung des Bundesrechts in Frage stellen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungKGer LU 7H 22 36/7H 22 37 · 29.11.2020AbgewiesenDie Zuweisung eines historischen Parkareals mit denkmalgeschützten Gebäuden zu einer kommunalen Sonderbauzone nach Art. 18 Abs. 1 RPG ist rechtmässig, wenn die Zone trotz ihrer Bezeichnung materiell den Schutz- und Nutzungsbedürfnissen des Areals Rechnung trägt und der Schutz durch eine überlagernde Ortsbildschutzzone wirksam gesichert…UmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_26/2020 · 17.11.2020AbgewiesenEin Gestaltungsplan kann von der Nutzungsdichte der Richtplanung abweichen, wenn die kommunale Gesamtbetrachtung die Dichtevorgabe einhält und die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist. Die Etappierung von Gestaltungsplänen ist bundesrechtlich nicht ausgeschlossen.GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_341/2019 · 24.08.2020AbgewiesenBauwerke und Anlagen ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone dürfen nur bewilligt werden, wenn sie für die landwirtschaftliche Nutzung notwendig sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Illegale Bauten sind grundsätzlich zu beseitigen, es sei denn, ausnahmsweise liege ein Verbot der…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer ZH VB.2019.00353 · 19.12.2019GutgeheissenDie von der Gemeinde ohne Zustimmung der kantonalen Behörde erteilte Baubewilligung für eine unterirdische Baute in der Landwirtschaftszone ist nichtig, da sie gegen Art. 25 Abs. 2 RPG verstösst und die geplante Baute weder gestaltungsplan- noch zonenkonform ist.GestaltungsplanBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_183/2018 · 22.07.2019AbgewiesenEin ohne kantonale Bewilligung ausserhalb der Bauzone erstelltes Gebäude muss grundsätzlich rückgebaut werden, es sei denn, der Bauherr konnte sich in gutem Glauben auf eine behördliche Zusage verlassen. Im vorliegenden Fall war die Fehleinschätzung der Zonenkonformität dem offiziellen Geometer und der Gemeinde zuzurechnen, weshalb der…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_508/2018 · 15.07.2019GutgeheissenIn der Landwirtschaftszone erstellte, nicht bewilligbare Bauten müssen grundsätzlich rückgebaut werden, um das verfassungsmässige Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet zu wahren. Ausnahmen sind nur bei geringfügigen Abweichungen oder bei gutem Glauben des Bauherrn denkbar.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_501/2018 · 15.05.2019GutgeheissenDer Ausbau einer Erschliessungsstrasse in der Landwirtschaftszone muss auf das Notwendige beschränkt bleiben und darf nicht überdimensioniert sein. Fachgutachten der kantonalen Behörden zu Verkehrssicherheit und Fusswegnetz sind massgebend, sofern keine triftigen Gründe für eine Abweichung vorliegen.GestaltungsplanBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_273/2017 · 20.06.2018Teilweise gutgeheissenBauen ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich unzulässig und muss im Interesse der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 75 Abs. 1 BV) wiederhergestellt werden. Eine Abwägung der Interessen ist nur dann entbehrlich, wenn die Widerherstellung verhältnismäßig ist; andernfalls muss die Vorinstanz die Proportionalität prüfen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_276/2016 · 02.06.2017GutgeheissenDie Nichtanordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einem rechtswidrig erstellten Wohngebäude in der Landwirtschaftszone verletzt das Bundesrecht, insbesondere das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 14 Abs. 2 und 22 Abs. 2 lit. a LAT).BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBVGer A-5459/2015 · 27.12.2016GutgeheissenDie Anschlussgarantie nach Art. 5 Abs. 2 StromVG steht unter dem Vorbehalt überwiegender entgegenstehender Interessen, insbesondere der Raumplanung und des Naturschutzes. Eine fehlerhafte Interessenabwägung führt zur Aufhebung der Plangenehmigung.VGer BE 100 2015 350 · 25.02.2016AbgewiesenIn der Landwirtschaftszone für landwirtschaftliche Zwecke bewilligte Wohnungen dürfen nicht an Personen ohne landwirtschaftlichen Bezug vermietet werden; ein Benützungsverbot zur Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots ist verhältnismässig und stellt die mildeste Massnahme dar. Der Rückbau unbewilligter Fenster in einem Abstellraum…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer BGE 142 I 177 · 01.01.2016GutgeheissenSolange der Kanton seinen bundes- und kantonsverfassungsrechtlichen Gesetzgebungsauftrag zur Regelung einer Mehrwertabgabe nicht erfüllt, können Gemeinden diese Aufgabe in eigener Kompetenz wahrnehmen, sofern sie eng mit der ihnen obliegenden Ortsplanung verknüpft ist.MehrwertabgabeOrtsplanungsrevisionEinzonungAufzonungBGer 1C_94/2012 · 29.03.2012AbgewiesenBei der Standortwahl für eine Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) ist das öffentliche Interesse an haushälterischer Bodennutzung und Fruchtfolgeflächensicherung höher zu gewichten als rein finanzielle Interessen, sofern Alternativstandorte nicht von vornherein unzweckmässig sind. Eine detaillierte Abklärung von Varianten mit…Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_118/2011 · 15.09.2011AbgewiesenDie Schaffung einer Kleinbauzone durch einen privaten Gestaltungsplan in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn sie eine zusätzliche Streubauweise begünstigt und nicht auf einer sachlich vertretbaren Interessenabwägung beruht. Das öffentliche Interesse an der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet überwiegt hier das private…GestaltungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_565/2008 · 19.06.2009Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen landwirtschaftlicher Betriebsentwicklung und Landschaftsschutz muss gesamthaft erfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit von Ersatzbauten, der Bodenqualität und der Vermeidung von Überkapazitäten.BaubewilligungBGer 1C_285/2007 · 22.05.2008AbgewiesenDie Umzonung des Gebiets Blözen in eine Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung ist im überwiegenden öffentlichen Interesse und verhältnismässig, da sie der haushälterischen Bodennutzung, dem Landschaftsschutz und der Freihaltung von Naherholungsgebieten dient und mit den Zielen des RPG vereinbar ist.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1A.17/2003 · 19.05.2003AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen öffentlichem Interesse an rationeller Wohnbauförderung (Art. 3, 7 WEG) und privaten Eigentumsinteressen fiel zugunsten des öffentlichen Interesses aus, da der Einbezug der Parzelle für eine optimale Erschliessung und bauliche Nutzung des Gebiets erforderlich war.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.