BGE 141 I 253
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VGer SG B 2023/258 · 01.07.2024NichteintretenEine kommunale Baukommission ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist nicht befugt, im eigenen Namen Beschwerde zu erheben; zur Beschwerdeerhebung für die Gemeinde ist ausschliesslich der Gemeinderat legitimiert. Auf die Beschwerde der Baukommission ist nicht einzutreten.BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.