VGer SG B 2022/169
AbgewiesenEntscheid vom 06.07.2023 · Kanton SG
Die maximal zulässige Gebäudelänge nach kommunaler Bauordnung wird überschritten, wenn seitliche Treppenaufgänge und Laubengänge als Teil der Baute oder bauliche Anlage zu berücksichtigen sind. Die Rekurslegitimation von Nachbarn ist bei räumlicher Nähe und Sichtverbindung gegeben.
VGer SG B 2022/169 vom 06.07.2023 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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