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Art. 21 BO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2022/169 · 06.07.2023AbgewiesenDie maximal zulässige Gebäudelänge nach kommunaler Bauordnung wird überschritten, wenn seitliche Treppenaufgänge und Laubengänge als Teil der Baute oder bauliche Anlage zu berücksichtigen sind. Die Rekurslegitimation von Nachbarn ist bei räumlicher Nähe und Sichtverbindung gegeben.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.