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Art. 42 BGG

15 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_453/2025 · 06.05.2026AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone mit raumplanerischer Ausnahmebewilligung ist rechtmässig, wenn die NISV-Grenzwerte eingehalten werden und die Vorinstanz die Berechnungen sowie die Auswahl der OMEN sachgerecht prüft.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungAppGer BS VD.2025.136 · 06.01.2026NichteintretenWird ein Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung erst nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist und zudem beim sachlich unzuständigen Verwaltungsgericht eingereicht, ist aus verfahrensökonomischen Gründen auf eine Überweisung an die zuständige Behörde zu verzichten und direkt ein Nichteintretensentscheid zu fällen.AppGer BS VD.2025.128 · 30.12.2025NichteintretenEin Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung, der lange nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist erhoben wird, führt aus verfahrensökonomischen Gründen zum Nichteintretensentscheid ohne Weiterleitung an die zuständige Behörde.BaubewilligungAppGer BS VD.2025.129 · 30.12.2025NichteintretenEin Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung, der nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist erhoben wird, führt aus verfahrensökonomischen Gründen zum Nichteintretensentscheid ohne Weiterleitung an die zuständige Behörde.BaubewilligungAppGer BS VD.2025.130 · 30.12.2025NichteintretenWird ein Rekurs wegen einer im Kantonsblatt publizierten Verkehrsanordnung erst nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist eingereicht, tritt das Verwaltungsgericht aus verfahrensökonomischen Gründen direkt nicht darauf ein, ohne die Sache an die zuständige Behörde weiterzuleiten.AppGer BS VD.2025.134 · 30.12.2025NichteintretenWird ein Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung weit nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist eingereicht, tritt das Verwaltungsgericht aus verfahrensökonomischen Gründen direkt nicht darauf ein, ohne die Sache an die zuständige Behörde weiterzuleiten.AppGer BS VD.2025.135 · 30.12.2025NichteintretenWird ein Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung erst nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist und zudem beim sachlich unzuständigen Verwaltungsgericht eingereicht, ist aus verfahrensökonomischen Gründen auf eine Überweisung an die zuständige Behörde zu verzichten und direkt ein Nichteintretensentscheid zu fällen.AppGer BS VD.2025.140 · 30.12.2025NichteintretenEin Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung, der erst nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist erhoben wird, ist aus verfahrensökonomischen Gründen nicht an die zuständige Behörde weiterzuleiten, sondern durch Nichteintretensentscheid zu erledigen.BGer 1C_81/2025 · 09.04.2025AbgewiesenWer eine Entscheidung anfechten will, muss ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung nachweisen; hypothetische künftige Beeinträchtigungen und Annahmen über eine noch nicht abgeschlossene Nutzungsplanung genügen nicht, um die Beschwerdebefugnis zu begründen. Willkürrügen müssen zudem klar und präzise begründet werden.EnteignungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_137/2025 · 18.03.2025NichteintretenEine Beschwerde ans Bundesgericht, die sich nicht sachgerecht mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzt, genügt den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht und ist im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 BGG ohne Prüfung der weiteren Eintretensvoraussetzungen als unzulässig zu behandeln.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_231/2021 · 18.05.2022AbgewiesenEin Gemeinderatsbeschluss, ein provisorisches Durchgangsplatz-Projekt nicht weiterzuverfolgen, stellt keinen anfechtbaren Hoheitsakt im Sinne der Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) dar, da er bloss den politischen Willen des Gemeinderats zum Ausdruck bringt und nicht in eine schutzwürdige Rechtsposition einer Grosszahl der Mitglieder der…RichtplanungOrtsplanungsrevisionBGer 2C_699/2018 · 11.06.2019NichteintretenDer Entscheid über die Beitragspflicht und die provisorische Beitragsberechnung im kantonalen Beitragsverfahren stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar ist.BGer 1C_128/2016 · 11.07.2016NichteintretenWer im Rahmen einer Gesamtmelioration nicht Grundeigentümer der betroffenen Parzellen ist und keine räumliche Nähe zum Streitobjekt aufweist, ist zur Beschwerde gegen eine Perimeteränderung nicht legitimiert. Das Argument der Rechtsungleichheit gegenüber Dritten in anderen Verfahren begründet kein schutzwürdiges Interesse und läuft auf…BGer 1C_132/2016 · 01.04.2016AbgewiesenDas Bundesgericht tritt auf den Rekurs gegen die kantonale Irrecevabilitätsentscheidung nicht ein, da die Beschwerdeführer die formellen Voraussetzungen nicht hinreichend substantiiert rügen und als Private nicht legitimiert sind, gegen einen Richtplan vorzugehen.RichtplanungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_23/2016 · 21.01.2016NichteintretenEine Beschwerde an das Bundesgericht muss sich mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen; rein appellatorische Kritik und die blosse Darlegung einer anderen Sichtweise genügen den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, weshalb auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.