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BGer 1C_652/2017

Nichteintreten

Entscheid vom 20.08.2018 · Kanton UR

Das Bundesgericht ist für die Anfechtung einer Allgemeinverfügung in Form eines Gewässerschutzreglements funktionell unzuständig, wenn keine kantonale gerichtliche Vorinstanz entscheidet (Art. 82 lit. a i.V.m. Art. 86 Abs. 1 und 2 BGG).

BGer 1C_652/2017 vom 20.08.2018 (Nichteintreten)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.