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Art. 82 lit. b BGG

9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

44%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_553/2023 · 10.12.2024NichteintretenDie Genehmigung eines interkommunalen Richtplans durch das kantonale Amt hat keinen vorwiegend politischen Charakter im Sinne von Art. 86 Abs. 3 BGG; als unmittelbare Vorinstanz des Bundesgerichts ist daher ein oberes kantonales Gericht (Verwaltungsgericht) erforderlich, weshalb das Bundesgericht auf die direkt erhobene Beschwerde nicht…RichtplanungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_687/2020 · 13.01.2022GutgeheissenDie Festsetzung eines Kiesabbaugebiets im kantonalen Richtplan scheitert an mangelnder Konsistenz der Interessenabwägung, insbesondere bei der Volumenprognose und dem Alternativstandortvergleich.RichtplanungBGer 1C_43/2020 · 01.04.2021Teilweise gutgeheissenDie kantonale Regelung in § 25 Abs. 4 DMSG, wonach Objekte jünger als 70 Jahre nicht gegen den Willen der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt werden können, verstösst gegen das Granada-Übereinkommen und ist daher aufzuheben. Die übrigen angefochtenen Bestimmungen lassen sich völkerrechtskonform auslegen.BGer 1C_195/2020 · 24.09.2020NichteintretenDer Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren, da er der Gemeinde einen Entscheidungsspielraum belässt. Eine Beschwerde gegen Zwischenentscheide ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig, die hier nicht erfüllt sind.MehrwertabgabeUmzonungBGer 1C_661/2019 · 13.05.2020AbgewiesenDie Beschwerdebefugnis gegen Nutzungspläne und Allgemeinverfügungen setzt eine spezifische, über die Allgemeinheit hinausgehende Betroffenheit voraus. Bei Freizeitnutzungen wie dem Klettern genügt eine blosse Einschränkung der Auswahl an Klettergebieten nicht, wenn alternative, erreichbare Gebiete zur Verfügung stehen.GestaltungsplanBGer 1C_167/2018 · 08.01.2019AbgewiesenDie Beschränkung von Mobilfunkanlagen auf die Quartierversorgung in Wohn- und gemischten Zonen ist verhältnismässig, wenn sie der Vermeidung ideeller Immissionen dient und die Wirtschaftsfreiheit der Betreiber nur geringfügig einschränkt.BGer 1C_652/2017 · 20.08.2018NichteintretenDas Bundesgericht ist für die Anfechtung einer Allgemeinverfügung in Form eines Gewässerschutzreglements funktionell unzuständig, wenn keine kantonale gerichtliche Vorinstanz entscheidet (Art. 82 lit. a i.V.m. Art. 86 Abs. 1 und 2 BGG).BGer 1C_451/2017 · 30.05.2018Teilweise gutgeheissenEin kommunales Kaskadenmodell für Mobilfunkanlagen darf den bundesrechtlichen Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nicht umkehren. Einschränkungen für Mobilfunkanlagen in Wohn- oder gemischten Zonen sind zulässig, sofern sie ideelle Immissionen verhindern und bundesrechtskonform ausgelegt werden können.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_157/2014 · 04.11.2015GutgeheissenEin generell-abstrakter Ausschluss von Enteignungen für Uferwege durch kantonales Recht verletzt den Planungsgrundsatz von Art. 3 Abs. 2 lit. c RPG, da er die erforderliche Interessenabwägung im konkreten Planungsverfahren von vornherein unmöglich macht.Richtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.