Startseite
Startseite
← Urteilssuche

BGer 1C_644/2019

Gutgeheissen

Entscheid vom 04.02.2021

Die Missachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinden und Zweckverbände im Richtplanungsverfahren führt zur Aufhebung der Festsetzung, selbst wenn die materielle Begründetheit des Entscheids nicht in Frage steht.

BGer 1C_644/2019 vom 04.02.2021 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Amtlichen Volltext öffnen ↗
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_322/2025 · 21.07.2026 · AbgewiesenDie Annullierung einer Baubewilligung wegen Unvereinbarkeit mit einer nachträglich beschlossenen Reservationszone ist verhältnismässig, wenn die Realisierung des Projekts die Planu…BRG ZH BRGE III Nr. 0084/2026 · 10.06.2026 · AbgewiesenEin kantonaler Gestaltungsplan, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen nationalen Innovationspark in einem teilweise der Landwirtschaftszone zugeschiedenen Gebiet sc…BGer 1C_428/2024 · 01.06.2026 · GutgeheissenDie Richtplanfestsetzung für das Kiesabbaugebiet Tagelswangen genügt den Anforderungen von Art. 8 Abs. 2 RPG nicht, da keine transparente, stufengerechte Standortevaluation mit Int…BGer 1C_691/2024 · 01.06.2026 · AbgewiesenEin Plan partiel d'affectation (PPA) für eine Deponie Typ A muss in der kantonalen Richtplanung verankert sein, wenn das Projekt erhebliche Auswirkungen auf Territorium und Umwelt …VGer AG WBE.2025.213 · 06.05.2026 · GutgeheissenEine projektbezogene Spezialzone nach Art. 18 RPG, deren Hauptbestimmung regelmässige Bautätigkeiten zulässt, die weder mit bodenerhaltenden Nutzungen verbunden noch standortgebund…BGer 1C_47/2025 · 27.04.2026 · AbgewiesenDie Ausweisung einer Gartenfläche auf einer Parzelle im Rahmen der Zonenanpassung zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf einem öffent…
Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Richtplanung · 242 EntscheideRichtpläne von Kantonen und Regionen: Behördenverbindlichkeit, Vorprüfung, Bindung der Nutzungsplanung.

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.