BGer 1C_515/2012
AbgewiesenEntscheid vom 17.09.2013
Das Wiederaufbauverbot für Ferienhäuser in einer geschützten Moorlandschaft (Art. 275 MoorLV) ist bundesrechtskonform, da der Wiederaufbau den Schutzzielen der Moorlandschaft widerspricht und keine Ausnahme nach Art. 23d Abs. 2 NHG darstellt.
BGer 1C_515/2012 vom 17.09.2013 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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