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BGer 1C_485/2020

Abgewiesen

Entscheid vom 28.06.2021 · Kanton VD

Der Schutz eines denkmalwürdigen Ensembles aus Villa und Park als untrennbare Einheit ist verhältnismässig, selbst wenn einzelne Teile wie ein Tennisplatz isoliert betrachtet geringere Bedeutung haben. Die Abwägung der Interessen zugunsten des Denkmalschutzes ist rechtmässig.

BGer 1C_485/2020 vom 28.06.2021 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.