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BGer 1C_463/2019

Nichteintreten

Entscheid vom 16.07.2020 · Kanton ZG

Auf eine Beschwerde ist nicht einzutreten, wenn die gestellten Rechtsbegehren ausserhalb des durch den Streitgegenstand bestimmten Rahmens liegen; Streitgegenstand bildet allein die Zulässigkeit des Nichteintretensentscheids der Baudirektion, nicht das gesamte Ausführungsprojekt.

BGer 1C_463/2019 vom 16.07.2020 (Nichteintreten)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.