Art. 86 BGG
8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
13%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_150/2023 · 26.07.2023NichteintretenEine kantonale Naturschutzorganisation ohne Beschwerderecht nach Art. 89 Abs. 2 BGG und ohne Eintrag in der VBO kann sich nicht auf die «Star»-Praxis berufen, wenn ihre Rüge im Ergebnis auf eine materielle Überprüfung des angefochtenen Entscheids abzielt; das Bundesgericht tritt in diesem Fall nicht auf die Beschwerde ein.BaubewilligungBGer 1C_659/2021 · 11.07.2023GutgeheissenHat ein Gerichtspräsident die verfahrensentscheidende Rechtsfrage bereits im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nicht bloss summarisch, sondern vertieft geprüft und die gegenteilige Rechtsauffassung explizit als 'haltlos' bezeichnet, besteht in objektiver Hinsicht Grund zur Annahme einer definitiven Festlegung, welche die Ablehnung…BaubewilligungBGer 1C_439/2020 · 09.09.2021NichteintretenEntscheide über kommunale Strassenprojekte und provisorische Kostenverteiler sind als Zwischenentscheide nach Art. 92 f. BGG zu qualifizieren, wenn das kantonale Recht das Strassenbauverfahren nicht so gliedert, dass in einem ersten Schritt verbindlich über Einsprachen entschieden wird, bevor die Gemeindeversammlung den Baubeschluss…BaubewilligungBGer 1C_351/2020 · 18.03.2021NichteintretenDie Kleinsiedlungsverordnung (KSV) des Kantons Thurgau ist als Nutzungsplan i.S.v. Art. 14 RPG zu qualifizieren und unterliegt daher den Rechtsschutzanforderungen von Art. 33 RPG, was eine kantonale Vorinstanz erfordert. Eine direkte Erlassbeschwerde an das Bundesgericht ist unzulässig.PlanungszoneRichtplanungBGer 1C_463/2019 · 16.07.2020NichteintretenAuf eine Beschwerde ist nicht einzutreten, wenn die gestellten Rechtsbegehren ausserhalb des durch den Streitgegenstand bestimmten Rahmens liegen; Streitgegenstand bildet allein die Zulässigkeit des Nichteintretensentscheids der Baudirektion, nicht das gesamte Ausführungsprojekt.SondernutzungsplanBaubewilligungBGer 1C_455/2019 · 19.06.2020AbgewiesenIst die Gültigkeitsdauer einer Fristverlängerung für eine Baubewilligung (Kiesabbau) bereits abgelaufen, fehlt es an einem aktuellen und praktischen Rechtsschutzinteresse, so dass auf die Beschwerde gegen die entsprechende Bewilligung nicht einzutreten ist. Feststellungsbegehren sind unzulässig, wenn sie bloss theoretische Rechtsfragen…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_594/2018 · 24.03.2020AbgewiesenWer im kantonalen Beschwerdeverfahren unterliegt, hat die Gerichts- und Parteikosten gemäss kantonaler Kostenregel zu tragen; die bloss sinngemäss erhobene Willkürrüge gegen die Kostenverteilung genügt den qualifizierten Begründungsanforderungen für Verfassungsrügen vor Bundesgericht nicht.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_20/2016 · 06.07.2016AbgewiesenDie Baubewilligung für einen zonenkonformen Umbau und Dachausbau ist rechtmässig, wenn die Lärmschutzvorschriften (Art. 21 USG, Art. 32 LSV) durch Auflagen sichergestellt sind und die ästhetische Gestaltung gemäss kantonalem Recht (§ 58 BPG) eine gute Gesamtwirkung erzielt.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.