BGer 1C_390/2013
AbgewiesenEntscheid vom 16.07.2014
Das öffentliche Interesse an der Verkehrsentlastung der Stadt Aarau durch die Pförtneranlage überwiegt das private Interesse des Beschwerdeführers an der Vermeidung von Staus und Lärm vor seiner Liegenschaft, da keine merkliche Zunahme der Immissionen zu erwarten ist und die vorgeschlagene Projektoptimierung betrieblich nicht umsetzbar…
BGer 1C_390/2013 vom 16.07.2014 (Abgewiesen)
Angerufene Bestimmungen
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