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BGer 1C_307/2017

Teilweise gutgeheissen

Entscheid vom 09.01.2018 · Kanton AR

Die Gesamtdauer eines Planungsverfahrens von über 20 Jahren verletzt das Beschleunigungsgebot nach Art. 29 Abs. 1 BV, selbst wenn Teile des Verfahrens im Einverständnis der Beteiligten sistiert wurden.

BGer 1C_307/2017 vom 09.01.2018 (Teilweise gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.