BGer 1C_229/2015
AbgewiesenEntscheid vom 09.03.2016 · Kanton FR
Das Bundesgericht bestätigt den kantonalen Entscheid, der die Umzonung einer landwirtschaftlichen Parzelle in eine Freizeitzone ablehnt, da keine hinreichenden Zusicherungen der zuständigen Behörden für eine solche Änderung vorlagen und der Grundsatz von Treu und Glauben nicht verletzt wurde.
BGer 1C_229/2015 vom 09.03.2016 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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