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BGer 1C_213/2025

Abgewiesen

Entscheid vom 04.06.2026 · Kanton SZ

Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ohne Anwendung eines Korrekturfaktors ist rechtmässig, wenn die beantragte Sendeleistung im Standortdatenblatt eingehalten wird und die Anlagegrenzwerte der NISV gewahrt bleiben.

BGer 1C_213/2025 vom 04.06.2026 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.