BGer 1C_181/2024
GutgeheissenEntscheid vom 22.05.2025 · Kanton SO
Die Begründung eines Entscheids muss so klar und vollständig sein, dass die Betroffenen sie verstehen und sachgerecht anfechten können; andernfalls liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV) vor.
BGer 1C_181/2024 vom 22.05.2025 (Gutgeheissen)
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