BGer 1C_128/2016
NichteintretenEntscheid vom 11.07.2016 · Kanton VS
Wer im Rahmen einer Gesamtmelioration nicht Grundeigentümer der betroffenen Parzellen ist und keine räumliche Nähe zum Streitobjekt aufweist, ist zur Beschwerde gegen eine Perimeteränderung nicht legitimiert. Das Argument der Rechtsungleichheit gegenüber Dritten in anderen Verfahren begründet kein schutzwürdiges Interesse und läuft auf…
BGer 1C_128/2016 vom 11.07.2016 (Nichteintreten)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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