VGer BE 100 2023 333
AbgewiesenEntscheid vom 07.05.2025 · Kanton BE
Eine Mobilfunkanlage muss den kleinen Grenzabstand gemäss kommunalem Baureglement einhalten; eine bestehende, materiell rechtswidrige Anlage kann für einen Antennentausch nur dann Besitzstandsgarantie beanspruchen, wenn dadurch die Rechtswidrigkeit nicht verstärkt wird.
VGer BE 100 2023 333 vom 07.05.2025 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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