Art. 10 BO Bern
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VGer BE 100 2023 333 · 07.05.2025AbgewiesenEine Mobilfunkanlage muss den kleinen Grenzabstand gemäss kommunalem Baureglement einhalten; eine bestehende, materiell rechtswidrige Anlage kann für einen Antennentausch nur dann Besitzstandsgarantie beanspruchen, wenn dadurch die Rechtswidrigkeit nicht verstärkt wird.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.