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VGer BE 100 2021 81

Abgewiesen

Entscheid vom 20.04.2022 · Kanton BE

Das eidgenössische Weiterbildungserfordernis für Apothekerinnen und Apotheker in eigener fachlicher Verantwortung gemäss Art. 36 Abs. 2 MedBG verletzt weder das Freizügigkeitsabkommen noch die Wirtschaftsfreiheit, da die Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung nicht zum Mindesttätigkeitsfeld von Art. 45 Abs. 2 RL 2005/36/EG gehört…

VGer BE 100 2021 81 vom 20.04.2022 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.