Art. 2 FZA
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2026.00002 · 06.05.2026AbgewiesenBei der Berechnung der Dreijahresfrist gemäss Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG ist ausschliesslich die in der Schweiz gelebte eheliche Gemeinschaft massgebend; im Ausland verbrachte Ehezeit ist auch dann nicht anzurechnen, wenn die Ehe zuvor im EU-Ausland geführt worden war. Das Dreijahrerfordernis steht in untrennbarem Zusammenhang mit der…VGer ZH VB.2025.00536 · 26.11.2025AbgewiesenDas nacheheliche Aufenthaltsrecht nach Art. 50 Abs. 1 AIG setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Trennung eine originäre Anspruchsberechtigung des EU-angehörigen Ehegatten bestand; fehlte diese bereits vor der Ausreise des EU-Bürgers, kann sich der drittstaatsangehörige Ehegatte nicht auf ein abgeleitetes nacheheliches Aufenthaltsrecht…VGer ZH VB.2024.00511 · 16.10.2024AbgewiesenNach Scheitern der ehelichen Gemeinschaft mit einem EU-Bürger, der lediglich über eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (keine Niederlassungsbewilligung) verfügte, richtet sich ein nacheheliches Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Ehegattin nicht nach Art. 50 AIG, sondern allein nach Art. 77 VZAE; ein nachehelicher Härtefall setzt…VGer ZH VB.2024.00376 · 25.09.2024AbgewiesenEin vor dem Erlöschen der Aufenthaltsbewilligung in ehelicher Gemeinschaft verbrachter Voraufenthalt in der Schweiz ist nicht an die Dreijahresfrist nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG bzw. Art. 77 Abs. 1 lit. a VZAE anzurechnen, wenn das Aufenthaltsrecht zwischenzeitlich erloschen war. Richtet sich der nacheheliche Aufenthalt nach Art. 44…VGer BE 100 2021 81 · 20.04.2022AbgewiesenDas eidgenössische Weiterbildungserfordernis für Apothekerinnen und Apotheker in eigener fachlicher Verantwortung gemäss Art. 36 Abs. 2 MedBG verletzt weder das Freizügigkeitsabkommen noch die Wirtschaftsfreiheit, da die Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung nicht zum Mindesttätigkeitsfeld von Art. 45 Abs. 2 RL 2005/36/EG gehört…BGer BGE 145 I 73 · 01.01.2019AbgewiesenDas Neuenburger Gesetz über Lagerplätze fahrender Gemeinschaften (LSCN) verletzt weder das Diskriminierungsverbot noch die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) und ist mit den weiteren angerufenen Grundrechten vereinbar.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.