Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 6 Abs. 6 Anhang I FZA

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00779 · 15.07.2026AbgewiesenBei unfreiwilliger Beendigung der Erwerbstätigkeit nach einem Arbeitsunfall erlischt der freizügigkeitsrechtliche Arbeitnehmerstatus, wenn die betroffene Person in verschuldeter Weise keine ernsthaften Bemühungen um eine neue Stelle nachweist und keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die Nichtverlängerung der…VGer ZH VB.2025.00761 · 01.04.2026AbgewiesenEine EU-Staatsangehörige verliert ihre freizügigkeitsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft, wenn sie trotz festgestellter vollständiger Arbeitsfähigkeit über mehrere Jahre keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und sich erst unter dem Druck des migrationsrechtlichen Verfahrens um eine Stelle bemüht. Ein kurzfristiges, maximal dreimonatiges…VGer ZH VB.2025.00311 · 30.07.2025AbgewiesenEine ausländische Person verliert ihren Aufenthaltsanspruch nach Art. 6 Abs. 6 Anhang I FZA, wenn ihr Verhalten gesamthaft als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss, weil sie ihre Bewilligung gestützt auf eine fingierte Erwerbstätigkeit erworben hat. Eine Teilzeittätigkeit mit einem Bruttomonatslohn von rund Fr. 390.- (4 Stunden…VGer ZH VB.2024.00635 · 22.05.2025RückweisungSteht der Umfang der Arbeitsunfähigkeit einer EU-Staatsangehörigen im freizügigkeitsrechtlichen Sinn nicht verlässlich fest und ist ein IV-Verfahren hängig, das darüber Aufschluss geben kann, ist die Sache zur Sachverhaltsergänzung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Ein erstinstanzliches Verfahren erweist sich nachträglich als…VGer ZH VB.2024.00087 · 06.02.2025AbgewiesenDas freizügigkeitsrechtliche Aufenthaltsrecht einer EU-Staatsangehörigen erlischt nach Art. 6 Abs. 6 Anhang I FZA in Verbindung mit Art. 61a Abs. 4 AIG, wenn das letzte Arbeitsverhältnis vor über sechs Jahren aufgelöst wurde und seither keine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde. Ein Verbleiberecht nach Art. 4 Abs. 2 Anhang I FZA…VGer ZH VB.2024.00067 · 12.09.2024AbgewiesenDer Verlust der freizügigkeitsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft nach Art. 6 Anhang I FZA kann bereits vor Ablauf von 18 Monaten eintreten, wenn neben der Dauer der Arbeitslosigkeit weitere Umstände keine ernsthaften Aussichten auf eine neue Stelle mehr bestehen lassen. Die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA gemäss…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.