VGer ZH VB.2025.00761
AbgewiesenEntscheid vom 01.04.2026 · Kanton ZH
Eine EU-Staatsangehörige verliert ihre freizügigkeitsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft, wenn sie trotz festgestellter vollständiger Arbeitsfähigkeit über mehrere Jahre keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und sich erst unter dem Druck des migrationsrechtlichen Verfahrens um eine Stelle bemüht. Ein kurzfristiges, maximal dreimonatiges…
VGer ZH VB.2025.00761 vom 01.04.2026 (Abgewiesen)
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