VGer ZH VB.2024.00067
AbgewiesenEntscheid vom 12.09.2024 · Kanton ZH
Der Verlust der freizügigkeitsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft nach Art. 6 Anhang I FZA kann bereits vor Ablauf von 18 Monaten eintreten, wenn neben der Dauer der Arbeitslosigkeit weitere Umstände keine ernsthaften Aussichten auf eine neue Stelle mehr bestehen lassen. Die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA gemäss…
VGer ZH VB.2024.00067 vom 12.09.2024 (Abgewiesen)
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