Art. 50 Abs. 1 AIG
10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2025.00155 · 16.04.2026AbgewiesenDie Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist verhältnismässig, wenn eine ausländische Person trotz ausländerrechtlicher Verwarnung weiterhin in erheblichem Mass mutwillig Schulden anhäuft und sich dabei insgesamt ungenügend um die Sanierung der finanziellen Situation bemüht. Das öffentliche Interesse an der Wegweisung überwiegt…VGer ZH VB.2025.00536 · 26.11.2025AbgewiesenDas nacheheliche Aufenthaltsrecht nach Art. 50 Abs. 1 AIG setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Trennung eine originäre Anspruchsberechtigung des EU-angehörigen Ehegatten bestand; fehlte diese bereits vor der Ausreise des EU-Bürgers, kann sich der drittstaatsangehörige Ehegatte nicht auf ein abgeleitetes nacheheliches Aufenthaltsrecht…VGer ZH VB.2025.00208 · 12.11.2025AbgewiesenEin Anspruch nach Art. 50 AIG nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Trennung eine originäre Aufenthaltsbewilligung der EU/EFTA-Angehörigen bestand. Die Beweislast für das mindestens dreijährige Bestehen der ehelichen Gemeinschaft liegt bei der ausländischen Person.VGer ZH VB.2024.00687 · 10.07.2025AbgewiesenNach einer weniger als dreijährigen Ehegemeinschaft in der Schweiz besteht kein nachehelicher Anspruch auf Verlängerung einer EU/EFTA-Aufenthaltsbewilligung; Art. 30a VZAE über Härtefallbewilligungen für berufliche Grundbildung ist auf Personen mit laufender (widerrufener) Aufenthaltsbewilligung nicht anwendbar, da diese Bestimmung…VGer BE 100 2023 349 · 04.04.2025AbgewiesenDie Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft nach Art. 62 Abs. 1 Bst. c AIG ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an der Entfernungsmassnahme die privaten Interessen überwiegt und die soziale und berufliche Integration trotz langjähriger Anwesenheit nicht nachgewiesen ist.VGer ZH VB.2024.00522 · 27.03.2025AbgewiesenDie Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines kosovarischen Staatsangehörigen ist rechtmässig, wenn die kinderlos gebliebene Ehe mit einer EU-Bürgerin weniger als drei Jahre gedauert hat und weder ein nachehelicher Härtefall noch ein schutzwürdiges Konkubinat im Sinne von Art. 8 EMRK vorliegt. Ein freizügigkeitsrechtlicher…VGer ZH VB.2024.00119 · 19.12.2024AbgewiesenDie Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung nach Scheidung ist zulässig, wenn der Ausländer die Integrationskriterien nach Art. 58a AIG wegen langjährigem Sozialhilfebezug und schwerer Straffälligkeit nicht erfüllt; das Dualismusverbot gemäss Art. 62 Abs. 2 AIG steht der Berücksichtigung einer strafrechtlichen Verurteilung nicht…VGer ZH VB.2024.00604 · 06.11.2024AbgewiesenNach gerichtlich festgestellter Trennung obliegt der Beweis der Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft den betreffenden Ehegatten; eine bloss formelle Wiederanmeldung am ehelichen Wohnsitz genügt hierfür nicht. Mangels rechtsgenüglicher Darlegung einer veränderten Sachlage hätte das Migrationsamt auf das Wiedererwägungsgesuch gar…VGer ZH VB.2023.00684 · 29.08.2024GutgeheissenBei einer Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung einer weniger als drei Jahre dauernden eingetragenen Partnerschaft überwiegt das private Interesse am Verbleib in der Schweiz das öffentliche Interesse an einer restriktiven Einwanderungspolitik, wenn der Betroffene überdurchschnittlich integriert und langjährig in…AppGer BS VD.2023.147 · 03.05.2024Teilweise gutgeheissenBei der Prüfung eines nachehelichen Aufenthaltsanspruchs nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG ist das Kindeswohl als gewichtiges Element in die Interessenabwägung gemäss Art. 8 EMRK und Art. 36 BV einzubeziehen; überwiegt das Interesse des Kindes an der fortgesetzten Anwesenheit des Elternteils das öffentliche Fernhalteinteresse, erweist sich…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.