Art. 41a GSchV
35 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
49%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_527/2025 · 17.09.2026AbgewiesenEin Maschendrahtzaun im übergangsrechtlichen Gewässerraum der Bünz ist ohne Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV unzulässig, und die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn eine künftige Nutzungsplanrevision den Gewässerraum reduzieren könnte.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2025.00232 · 12.03.2026NichteintretenBeantragt eine rechtskundig vertretene Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht lediglich die Aufhebung und Rückweisung einer Gewässerraumfestlegung, ohne die gewünschte Breite des Gewässerraums zu beziffern, fehlt es an einem hinreichenden reformatorischen Antrag im Sinne von § 63 VRG, weshalb auf die Beschwerde nicht eingetreten…BGer 1C_271/2024 · 08.10.2025GutgeheissenDie Bewilligung eines Bauvorhabens im Nahbereich eines Fliessgewässers darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben voraussichtlich in den noch nicht grundeigentümerverbindlich festgelegten definitiven Gewässerraum zu liegen kommt und damit die bundesrechtliche Gewässerraum- und Revitalisierungsplanung vereitelt. In solchen Fällen ist…BaubewilligungAusnahmebewilligungPlanungszoneVGer SG B 2024/100, B 2024/101 · 18.09.2025GutgeheissenEin Sondernutzungsplan und eine Baubewilligung können nicht allein wegen gewässerschutzrechtlicher Mängel aufgehoben werden, wenn der zugrundeliegende Überbauungsplan den Gewässerraum definitiv ausgeschieden hat und diese Ausscheidung vorfrageweise bundesrechtskonform ist. Eine Spielwiese im Gewässerraum ist bei extensiver Gestaltung…SondernutzungsplanBaubewilligungGestaltungsplanVGer AG WBE.2024.383 · 03.07.2025AbgewiesenBauten und Anlagen im Gewässerraum (Stützmauer, Granitstelen, Treppe) können in einem locker überbauten Wohnquartier am Ortsrand nicht als zonenkonforme Anlagen in einem dicht überbauten Gebiet nach Art. 41c Abs. 1 Satz 2 lit. a GSchV bewilligt werden. Eine Ausnahmebewilligung setzt zudem ein sachlich und objektiv begründetes Bedürfnis…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_176/2024 · 02.07.2025GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung für Bauten im übergangsrechtlichen Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 GSchV setzt voraus, dass das Gebiet als dicht überbaut gilt oder die Freihaltung des Gewässerraums auf der Parzelle langfristig keinen Nutzen bringt. Diese Voraussetzungen sind restriktiv auszulegen und im vorliegenden Fall nicht erfüllt.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_355/2024 · 14.05.2025AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Stützmauer im Gewässerraum ist gewässerschutzrechtlich nicht bewilligungsfähig, da sie nicht standortgebunden und nicht im öffentlichen Interesse liegt (Art. 41c Abs. 1 GSchV). Die Nichtigkeit der Bewilligung ergibt sich aus dem Fehlen der kantonalen Zustimmung als Gültigkeitserfordernis.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_331/2023 · 25.04.2025GutgeheissenDie Vorinstanz hat die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 lit. a und a^bis GSchV nicht vollständig geprüft, insbesondere nicht, ob die Bauparzellen in einem dicht überbauten Gebiet liegen oder ob überwiegende Interessen einer Bewilligung entgegenstehen. Die Sache ist zur Sachverhaltsergänzung zurückzuweisen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_522/2022 · 25.03.2024AbgewiesenDie Festlegung eines Gewässerraums nach Art. 41a GSchV ist bundesrechtlich vorgegeben und kann nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41a Abs. 4 oder 5 GSchV angepasst oder verzichtet werden. Eine Interessenabwägung ist dabei nur bei eingedolten Gewässern (Art. 41a Abs. 5 lit. b GSchV) erforderlich, wobei das Ermessen der…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungUmzonungVGer BE 100 2023 52 · 09.02.2024AbgewiesenDer Anbau eines Balkons in den Gewässerraum stellt eine nach Art. 3 Abs. 2 BauG unzulässige Verstärkung der Rechtswidrigkeit dar, weil er tiefer angesetzt und weiter auskragt als das vorbestehende Vordach; mangels wichtigem Grund überwiegt das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz und am Gewässerunterhalt das private…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZG V 2023 20 · 08.02.2024AbgewiesenDie Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des bundesrechtlichen Gewässerabstandes in einem dicht überbauten Gebiet ist zulässig, wenn der Hochwasserschutz gewährleistet ist und die Interessenabwägung zwischen Gewässerschutz und Siedlungsentwicklung nach innen korrekt erfolgt.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZG V 2021 70 · 13.12.2023Teilweise gutgeheissenLiegt eine Liegenschaft in dicht überbautem Siedlungsgebiet und ist der Gewässerraum erst durch eine nachträgliche Flussverlegung entstanden, darf bei der Prüfung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV das private Interesse an der selbstbestimmten Eigentumsnutzung höher gewichtet werden als das öffentliche Interesse…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2022 280 · 21.09.2023AbgewiesenDie Besitzstandsgarantie (Art. 3 BauG BE) erlaubt keine Erweiterung einer im Gewässerraum liegenden, bereits rechtswidrigen privaten Erschliessungsanlage, wenn die Nutzungsintensität durch das neue Bauprojekt erheblich zunimmt und damit die Rechtswidrigkeit verstärkt wird; zudem kann eine private Zufahrt im Gewässerraum weder als…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_58/2021 · 27.07.2023GutgeheissenEin Gestaltungsplan, der in einem ISOS-Gebiet Baubereiche festlegt, die mit den Schutzzielen des ISOS in Widerspruch stehen, erfordert die Einholung eines Gutachtens der ENHK, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt (hier: Koordination mit Gewässerraumfestlegung und mögliche gewässerrechtliche Ausnahmebewilligung).GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_539/2021 · 15.11.2022Teilweise gutgeheissenDie Gewässerfeststellung als öffentliches Gewässer nach kantonalem Recht (Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1 GNG/SG) ist wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufzuheben, während die Qualifikation als oberirdisches Gewässer nach Art. 4 lit. a GSchG bundesrechtlich korrekt ist. Eine Koordinationspflicht mit der Gewässerraumfestlegung besteht für…KGer LU 7H 22 13 · 14.10.2022AbgewiesenFür Bauten und Anlagen im Gewässerraum innerhalb der Bauzone gilt eine zurückhaltende Anwendung der erweiterten Bestandesgarantie (§ 178 Abs. 2 PBG); eine umfassende Nutzungsänderung, die die Rechtswidrigkeit wesentlich verstärkt und gewichtigen Gewässerschutzinteressen widerspricht, fällt nicht darunter. Die Nutzungsuntersagung für…BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer SG B 2021/88 · 21.06.2022AbgewiesenDer Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt Y.__-strasse sind wegen Verletzung der Koordinationspflicht (Art. 25a RPG) sowie strassenplanerischer Mängel (Wendeplatz, Einmündungstrichter, Sichtzonen) aufzuheben. Die Vorinstanz hat zu Recht eine materielle Koordination mit dem Hochwasserschutzprojekt und den Baubewilligungen verlangt.BaubewilligungGestaltungsplanBRG ZH BRGE IV Nr. 0214/2021 · 16.12.2021AbgewiesenDie Feststellung der Gewässereigenschaft einer Wasseransammlung nach rein hydrologischen Merkmalen und die spätere Festlegung des Gewässerraums sind voneinander unabhängige Verfahrensschritte; das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG gebietet keine gleichzeitige Durchführung, da die Gewässerraum-Festlegung als nachgelagertes Verfahren…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_453/2020 · 21.09.2021GutgeheissenDie Gewässerraumfestlegung muss sich an der natürlichen Gerinnesohlenbreite orientieren und den Raumbedarf für Revitalisierungen (hier: Muota-Delta) sichern. Bauvorhaben, die diesen Raum präjudizieren, sind unzulässig, selbst wenn sie den übergangsrechtlichen Gewässerraum einhalten.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_282/2020 · 10.02.2021GutgeheissenDie Gewässerraumzone der Gemeinde Beckenried genügt nicht den bundesrechtlichen Mindestanforderungen nach Art. 41a GSchV, da sie unter der minimalen Breite von 11 m liegt und der Gewässerabstand nicht kompensierend wirken kann. Eine Ausnahmebewilligung scheidet aus, da das Gebiet nicht dicht überbaut ist und das ISOS-Erhaltungsziel A…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 23 · 17.12.2020Teilweise gutgeheissenEin Neubau innerhalb des übergangsrechtlichen Gewässerraums (Art. 41c Abs. 1 GSchV) ist nicht baubewilligungsfähig, wenn die Parzelle weder in einem dicht überbauten Gebiet liegt noch eine Baulücke im Sinn von Art. 41c Abs. 1 Bst. abis GSchV darstellt; der Begriff «dicht überbaut» ist restriktiv auszulegen und setzt mehr als eine…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 238 · 25.05.2020GutgeheissenFür Anlagen im Gewässerraum, die nicht standortgebunden sind, besteht nach Art. 41c Abs. 2 GSchV lediglich ein verfassungsrechtlicher Bestandesschutz (Bestand, Weiternutzung, Unterhalt); Erweiterungen sind ausgeschlossen, da ein analoger Rückgriff auf Art. 24c Abs. 2 RPG mangels gesetzlicher Grundlage im GSchG nicht zulässig ist.…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKGer LU 7H 18 226 · 05.05.2020GutgeheissenEine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV für Bauten im übergangsrechtlichen Uferstreifen setzt das Vorliegen eines dicht überbauten Gebiets voraus; ein peripher gelegenes, locker bebautes Wohnquartier mit Überbauungsziffern von max. 0,25 und beträchtlichen Grünflächen erfüllt dieses Kriterium…BaubewilligungAusnahmebewilligungPlanungszoneKGer LU 7H 18 243/7H 18 245 · 14.04.2020GutgeheissenFür eine Ausnahmebewilligung für Bauten im übergangsrechtlichen Uferstreifen nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV ist das Vorliegen eines dicht überbauten Gebiets erforderlich; ein locker überbautes, peripher gelegenes Wohnquartier mit Überbauungsziffern von max. 0,25 erfüllt dieses Kriterium nicht, und Art. 41c Abs. 1 lit. abis GSchV…BaubewilligungAusnahmebewilligungPlanungszoneBGer 1C_408/2019 · 11.03.2020AbgewiesenEine Gemeindeinitiative zur Änderung der Nutzungsplanung von Gestaltungsplan- in Bebauungsplanpflicht ist ungültig, wenn sie gegen den raumplanungsrechtlichen Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 RPG) verstösst und keine wesentlichen Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse vorliegen.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionUmzonungBGer 1C_15/2019 · 13.12.2019AbgewiesenDie Ausscheidung von Gewässerräumen nach Art. 36a GSchG und Art. 41a GSchV ist bundesrechtlich zulässig, wenn sie sich auf das gesetzliche Minimum beschränkt und die Interessenabwägung nachvollziehbar ist. Eine Kompensationspflicht für Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum besteht nur bei effektivem Verlust der Bodenfruchtbarkeit.VGer SG B 2018/235 · 21.11.2019GutgeheissenEin Strassenausbau im übergangsrechtlichen Gewässerabstandsbereich ist nur zulässig, wenn der Gewässerraum nach Art. 41a GSchV korrekt ausgeschieden wurde und eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 3 RPV erfolgt. Fehlt eine sachgemässe Gewässerraumfestlegung oder eine vollständige Abwägung, ist das Projekt aufzuheben.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneGestaltungsplanVGer SG B 2019/62 · 26.09.2019AbgewiesenDie Umnutzung einer Remise für hobbymässige Tierhaltung und die Erstellung einer Platzbefestigung ausserhalb der Bauzone sind nicht bewilligungsfähig, wenn das Erweiterungsmass nach Art. 24c RPG bereits ausgeschöpft ist und die Identität der Baute nicht mehr gewahrt bleibt. Eine Platzbefestigung im übergangsrechtlichen Gewässerraum ist…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_289/2017 · 16.11.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen kommunaler Planungshoheit und bundesrechtlichen Gewässerschutzvorgaben fällt zugunsten des Gewässerschutzes aus, wenn die Gemeinde die Voraussetzungen für Ausnahmen von den Mindestbreiten des Gewässerraums nicht rechtsgenügend darlegt.OrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2017.224 · 01.03.2018Teilweise gutgeheissenDie Festlegung oder der Verzicht auf Gewässerraum für künstlich angelegte Gewässer nach Art. 41a Abs. 5 lit. c GSchV setzt eine umfassende, auf den konkreten Einzelfall bezogene Interessenabwägung voraus; eine rein generell-abstrakte Beurteilung genügt den Bundesrechtsanforderungen nicht. Eine kommunale Nutzungsplanungsbestimmung, die…OrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2017 112 · 15.11.2017AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung für das Bauen im Gewässerraum in dicht überbauten Gebieten (Art. 41c Abs. 1 Bst. a GSchV) setzt voraus, dass das betreffende Gebiet – beurteilt anhand der gesamten Baustruktur entlang des Gewässers im Gemeindegebiet – tatsächlich dicht überbaut ist; der Begriff ist restriktiv auszulegen, eine bloss weitgehende…BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_558/2015 · 30.11.2016GutgeheissenEin dicht überbautes Gebiet im Sinne von Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV liegt nicht vor, wenn das Land entlang des Gewässers bei übergeordneter Betrachtung nicht dicht überbaut ist. Die Ausnahmebewilligung scheitert bereits an dieser Voraussetzung, unabhängig von weiteren Interessen wie dem Ortsbildschutz.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_573/2015 · 05.07.2016AbgewiesenDer Erlass eines Quartierplans vor der rechtskräftigen Gesamtrevision der Zonenplanung ist bundesrechtskonform, wenn die Quartierplanung materiell mit der geplanten Zonenrevision koordiniert ist und sich in deren Gesamtkonzept einfügt.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_444/2015 · 14.03.2016AbgewiesenDer übergangsrechtliche Gewässerraum nach Art. 41a Abs. 2 lit. a ÜbBst GSchV ist auch bei eingedolten Gewässern freizuhalten, sofern kein dicht überbautes Gebiet vorliegt. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV setzt voraus, dass das Areal als dicht überbautes Gebiet qualifiziert werden kann.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_565/2013 · 12.06.2014GutgeheissenEin dicht überbautes Gebiet im Sinne von Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV liegt nicht vor, wenn das betroffene Gebiet peripher ist und keine weitgehende Überbauung entlang des Gewässers besteht. Eine Ausnahmebewilligung für Bauvorhaben im Gewässerraum ist daher unzulässig.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.