Art. 36a GSchG
66 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
41%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_527/2025 · 17.09.2026AbgewiesenEin Maschendrahtzaun im übergangsrechtlichen Gewässerraum der Bünz ist ohne Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV unzulässig, und die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn eine künftige Nutzungsplanrevision den Gewässerraum reduzieren könnte.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_250/2026 · 14.09.2026GutgeheissenDie Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum. Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist jedenfalls legitimiert, Beeinträchtigungen umliegender Schutzobjekte geltend zu machen.BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_754/2025 · 20.08.2026AbgewiesenDie Festlegung des Gewässerraums gemäss Art. 36a GSchG und Art. 41b GSchV ist bundesrechtskonform, wenn sie den natürlichen Funktionen der Gewässer dient und keine unverhältnismässige Eigentumsbeschränkung darstellt. Eine Anpassung der Gewässerraumbreite in dicht überbauten Gebieten setzt eine restriktive Auslegung dieses Begriffs voraus.SondernutzungsplanBGer 1C_161/2025 · 25.06.2026GutgeheissenDie Bewilligung eines Neubaus im übergangsrechtlichen Gewässerraum setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die auch Alternativen zur Minimierung der Gewässerraum-Inanspruchnahme prüft. Eine akzessorische Überprüfung der Nutzungsplanung ist geboten, wenn diese den Planungshorizont überschreitet und die Gewässerschutzvorgaben…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00472 · 26.03.2026AbgewiesenDie Erhöhung der minimalen Gewässerraumbreite zum Schutz vor Hochwasser (Art. 41a Abs. 3 lit. a GSchV) darf auch Bereiche umfassen, die nicht konkret von Überflutung bedroht sind, sofern der Raum für Unterhaltsarbeiten und künftige Hochwasserschutzprojekte zu sichern ist. Eine symmetrische Anordnung des Gewässerraums gemäss § 15k Abs. 1…SondernutzungsplanVGer ZH VB.2025.00083 · 12.03.2026AbgewiesenEin Verzicht auf den Gewässerraum für einen künstlich angelegten und eingedolten Hochwasserentlastungsstollen ist trotz Art. 41a Abs. 5 GSchV nicht gerechtfertigt, wenn überwiegende Interessen des Hochwasserschutzes und der Unterhaltsgewährleistung bestehen. Die symmetrische Anordnung des Gewässerraums ist bei gebotener…VGer ZH VB.2025.00232 · 12.03.2026NichteintretenBeantragt eine rechtskundig vertretene Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht lediglich die Aufhebung und Rückweisung einer Gewässerraumfestlegung, ohne die gewünschte Breite des Gewässerraums zu beziffern, fehlt es an einem hinreichenden reformatorischen Antrag im Sinne von § 63 VRG, weshalb auf die Beschwerde nicht eingetreten…BGer 1C_297/2024 · 10.03.2026AbgewiesenEin Gestaltungsplan ist genehmigungsfähig, wenn Erschliessungsvarianten tatsächlich und rechtlich realisierbar sind, ohne dass jede Detailfrage bereits abschliessend geklärt sein muss. Die Prüfung von Waldfeststellungen, Gewässerschutz und Naturgefahren kann in nachgelagerte Baubewilligungsverfahren verwiesen werden.GestaltungsplanBaubewilligungVGer ZH VB.2024.00744 · 20.11.2025AbgewiesenDie Gewässerraumfestlegung im vereinfachten Verfahren nach §§ 15e ff. HWSchV stellt formal einen kantonalen Sondernutzungsplan dar; Verfahren und Rechtsschutz richten sich nach dem Raumplanungsrecht (Art. 4, 26, 33 RPG). Eine asymmetrische Anordnung des Gewässerraums zulasten eines unbebauten Grundstücks ist gerechtfertigt, wenn das…SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_372/2024 · 11.11.2025AbgewiesenEine Einzonung in der blauen Gefahrenzone (mittlere Gefährdung) ist nicht von vornherein ausgeschlossen, sofern ein übergeordnetes Interesse und das Fehlen geeigneter Alternativstandorte nachgewiesen werden und die Sicherheit durch Schutzmassnahmen gewährleistet ist. Die Interessenabwägung der Vorinstanz ist nur bei Rechtsfehlern oder…EinzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_243/2025 · 31.10.2025GutgeheissenEin kantonaler Entscheid, der auf eine bereits rechtskräftig beurteilte Sache (res iudicata) verweist, ist bundesrechtswidrig, wenn der Sachverhalt des neuen Verfahrens nicht identisch ist und keine Belege für einen rechtskräftigen Entscheid vorliegen.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_271/2024 · 08.10.2025GutgeheissenDie Bewilligung eines Bauvorhabens im Nahbereich eines Fliessgewässers darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben voraussichtlich in den noch nicht grundeigentümerverbindlich festgelegten definitiven Gewässerraum zu liegen kommt und damit die bundesrechtliche Gewässerraum- und Revitalisierungsplanung vereitelt. In solchen Fällen ist…BaubewilligungAusnahmebewilligungPlanungszoneBRG ZH BRGE III Nr. 0129/2025 · 01.10.2025GutgeheissenDie ersatzlose Entfernung von gemäss Schutzvertrag orange markierten Bauteilen (Oberfläche erhaltenswert) verletzt den Schutzvertrag offenkundig. Erfordert die Behebung solcher Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung des Bauprojekts, darf keine Baubewilligung mit Nebenbestimmungen erteilt werden.BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligungVGer SG B 2024/100, B 2024/101 · 18.09.2025GutgeheissenEin Sondernutzungsplan und eine Baubewilligung können nicht allein wegen gewässerschutzrechtlicher Mängel aufgehoben werden, wenn der zugrundeliegende Überbauungsplan den Gewässerraum definitiv ausgeschieden hat und diese Ausscheidung vorfrageweise bundesrechtskonform ist. Eine Spielwiese im Gewässerraum ist bei extensiver Gestaltung…SondernutzungsplanBaubewilligungGestaltungsplanVGer AG WBE.2024.374 · 24.07.2025AbgewiesenEin ohne Baubewilligung im Gewässerraum errichteter Maschendrahtzaun ist unter keinem Titel nach Art. 41c GSchV bewilligungsfähig; weder als standortgebundenes Bauwerk noch gestützt auf den Ausnahmetatbestand des dicht überbauten Gebiets. Die Rückbauanordnung ist auch dann verhältnismässig, wenn die Parzelle zwischen Gewässerraum und…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer BE 100 2024 359 · 17.07.2025AbgewiesenDie Besitzstandsgarantie nach Art. 41c Abs. 2 GSchV für Bauten im Gewässerraum umfasst nur bestandeserhaltende Massnahmen; Arbeiten, die in ihrer Gesamtwirkung einem Abbruch und Wiederaufbau gleichkommen (vollständiger Ersatz von Fassade und Dach), sprengen diesen Rahmen und können nicht nachträglich bewilligt werden. Die anschliessende…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungVGer AG WBE.2024.383 · 03.07.2025AbgewiesenBauten und Anlagen im Gewässerraum (Stützmauer, Granitstelen, Treppe) können in einem locker überbauten Wohnquartier am Ortsrand nicht als zonenkonforme Anlagen in einem dicht überbauten Gebiet nach Art. 41c Abs. 1 Satz 2 lit. a GSchV bewilligt werden. Eine Ausnahmebewilligung setzt zudem ein sachlich und objektiv begründetes Bedürfnis…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungAppGer BS VD.2024.40 · 28.03.2025AbgewiesenBeim Entscheid über den Verzicht auf einen Gewässerraum für ein sehr kleines Gewässer gemäss Art. 41a Abs. 5 lit. d GSchV ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen; das öffentliche Interesse an der Sicherung der ökologischen Funktionen und der Lebensraumvernetzung kann das private Eigentumsinteresse überwiegen und die…EnteignungBGer 1C_574/2023 · 19.03.2025Teilweise gutgeheissenDie Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustands bei rechtswidrigen Bauten im Gewässerraum ist verhältnismässig, wenn die Abweichungen von der Baubewilligung gewichtige öffentliche Interessen (Gewässerschutz, Hochwassersicherheit) beeinträchtigen und die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte. Die Ersatzabgabe für fehlende…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_511/2023 · 17.01.2025AbgewiesenNachträgliche Baubewilligungen im übergangsrechtlichen Gewässerraum sind nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41c Abs. 1 GSchV (dicht überbautes Gebiet oder einzelne unüberbaute Parzelle) zulässig. Rechtswidrig errichtete Anlagen müssen grundsätzlich wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist.BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2024/31 · 14.11.2024GutgeheissenDie Hauptwohnseite eines Gebäudes ist primär nach qualitativen Kriterien (Nutzungsintensität, Aussicht, Besonnung) zu bestimmen. Bei gleichwertigen Fassaden kann die Summe des grossen und kleinen Grenzabstands aufgeteilt werden. Eine rein quantitative Betrachtung von Fensterflächen ist unzulässig.BaubewilligungBGer 1C_432/2023 · 15.08.2024AbgewiesenEine Aussengastwirtschaft mit 60 Sitzplätzen im Gewässerraum und in einer Freifläche unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, da sie räumliche Auswirkungen hat und umwelt-, planungs- und baurechtliche Belange berührt. Eine Betriebsbewilligung kann ohne vorliegende Baubewilligung nicht erteilt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2023.299 · 02.05.2024AbgewiesenFehlt einer kommunalen Baubewilligung für eine Anlage im Gewässerraum die konstitutive kantonale Zustimmung nach § 63 lit. c BauG, ist sie analog zur bundesgerichtlichen Praxis zu Art. 25 Abs. 2 RPG als nichtig zu betrachten. Das öffentliche Interesse an der Freihaltung des Gewässerraums überwiegt das private Vertrauensschutzinteresse,…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2024 137 · 08.04.2024AbgewiesenEine ursprünglich fehlerhafte Baubewilligung für einen privaten Lagerplatz im geschützten Uferbereich eines Flusses (heute Gewässerraum) kann widerrufen werden, wenn die öffentlichen Interessen an der richtigen Rechtsanwendung — namentlich Hochwasserschutz und Gewässerschutz — die privaten Vertrauensschutzinteressen des…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungVGer BE 100 2023 52 · 09.02.2024AbgewiesenDer Anbau eines Balkons in den Gewässerraum stellt eine nach Art. 3 Abs. 2 BauG unzulässige Verstärkung der Rechtswidrigkeit dar, weil er tiefer angesetzt und weiter auskragt als das vorbestehende Vordach; mangels wichtigem Grund überwiegt das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz und am Gewässerunterhalt das private…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZG V 2023 20 · 08.02.2024AbgewiesenDie Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des bundesrechtlichen Gewässerabstandes in einem dicht überbauten Gebiet ist zulässig, wenn der Hochwasserschutz gewährleistet ist und die Interessenabwägung zwischen Gewässerschutz und Siedlungsentwicklung nach innen korrekt erfolgt.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZG V 2021 70 · 13.12.2023Teilweise gutgeheissenLiegt eine Liegenschaft in dicht überbautem Siedlungsgebiet und ist der Gewässerraum erst durch eine nachträgliche Flussverlegung entstanden, darf bei der Prüfung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV das private Interesse an der selbstbestimmten Eigentumsnutzung höher gewichtet werden als das öffentliche Interesse…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2022 163 · 07.11.2023AbgewiesenUnbewilligte Bauten im kantonalen Naturschutzgebiet, im Wald und im Gewässerraum können mangels Standortgebundenheit weder nachträglich bewilligt noch ausnahmsweise legalisiert werden; die Wiederherstellungspflicht besteht ausserhalb der Bauzone ohne die fünfjährige Verwirkungsfrist nach Art. 46 Abs. 3 BauG und überwiegt private…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer GR R 2022 68 · 22.08.2023Teilweise gutgeheissenDie Anordnung der Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustands bei illegal im Gewässerraum erstellten Bauten und Anlagen ist verhältnismässig, wenn die materielle Baurechtswidrigkeit rechtskräftig feststeht und der Bauherrschaft kein guter Glaube zuzubilligen ist. Überhöhte Verfahrenskosten für externe Rechtsberatung können…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_58/2021 · 27.07.2023GutgeheissenEin Gestaltungsplan, der in einem ISOS-Gebiet Baubereiche festlegt, die mit den Schutzzielen des ISOS in Widerspruch stehen, erfordert die Einholung eines Gutachtens der ENHK, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt (hier: Koordination mit Gewässerraumfestlegung und mögliche gewässerrechtliche Ausnahmebewilligung).GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2022.236 · 12.04.2023AbgewiesenBauten im Gewässerraum, die formell rechtswidrig (ohne Baubewilligung) erstellt wurden, sind nicht durch den Bestandesschutz nach Art. 41c Abs. 2 GSchV geschützt. Die Ausnahme für Baulücken nach Art. 41c Abs. 1 lit. abis GSchV setzt voraus, dass sich die unüberbaute Fläche innerhalb einer Reihe von bereits überbauten Parzellen befindet,…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer BE 100 2023 12 · 15.12.2022AbgewiesenEine gastgewerbliche Betriebsbewilligung für Aussensitzplätze setzt eine entsprechende Baubewilligung voraus; diese Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG bestand bereits vor dem Bundesgerichtsurteil von 2008 und schliesst sowohl eine Besitzstandsgarantie als auch die Übertragung einer widerrufenen Betriebsbewilligung aus. Wer keine…BaubewilligungBGer 1C_654/2021 · 28.11.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Freizeitnutzung und Gewässer-, Natur- und Ortsbildschutz erfordert eine detaillierte Prüfung der Standortgebundenheit, der Beeinträchtigung von Ufervegetation und ISOS-Schutzzielen sowie eine Gesamtbetrachtung aller betroffenen Interessen.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_539/2021 · 15.11.2022Teilweise gutgeheissenDie Gewässerfeststellung als öffentliches Gewässer nach kantonalem Recht (Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1 GNG/SG) ist wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufzuheben, während die Qualifikation als oberirdisches Gewässer nach Art. 4 lit. a GSchG bundesrechtlich korrekt ist. Eine Koordinationspflicht mit der Gewässerraumfestlegung besteht für…KGer LU 7H 22 13 · 14.10.2022AbgewiesenFür Bauten und Anlagen im Gewässerraum innerhalb der Bauzone gilt eine zurückhaltende Anwendung der erweiterten Bestandesgarantie (§ 178 Abs. 2 PBG); eine umfassende Nutzungsänderung, die die Rechtswidrigkeit wesentlich verstärkt und gewichtigen Gewässerschutzinteressen widerspricht, fällt nicht darunter. Die Nutzungsuntersagung für…BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_600/2021 · 25.08.2022AbgewiesenEin Kran für Bootswartungsarbeiten im Gewässerraum ist nicht standortgebunden und dient nicht der Gewässernutzung im Sinne von Art. 41c Abs. 1 GSchV, weshalb eine Baubewilligung ausgeschlossen ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2021/88 · 21.06.2022AbgewiesenDer Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt Y.__-strasse sind wegen Verletzung der Koordinationspflicht (Art. 25a RPG) sowie strassenplanerischer Mängel (Wendeplatz, Einmündungstrichter, Sichtzonen) aufzuheben. Die Vorinstanz hat zu Recht eine materielle Koordination mit dem Hochwasserschutzprojekt und den Baubewilligungen verlangt.BaubewilligungGestaltungsplanBRG ZH BRGE IV Nr. 0214/2021 · 16.12.2021AbgewiesenDie Feststellung der Gewässereigenschaft einer Wasseransammlung nach rein hydrologischen Merkmalen und die spätere Festlegung des Gewässerraums sind voneinander unabhängige Verfahrensschritte; das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG gebietet keine gleichzeitige Durchführung, da die Gewässerraum-Festlegung als nachgelagertes Verfahren…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_453/2020 · 21.09.2021GutgeheissenDie Gewässerraumfestlegung muss sich an der natürlichen Gerinnesohlenbreite orientieren und den Raumbedarf für Revitalisierungen (hier: Muota-Delta) sichern. Bauvorhaben, die diesen Raum präjudizieren, sind unzulässig, selbst wenn sie den übergangsrechtlichen Gewässerraum einhalten.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2019.428 · 26.08.2021AbgewiesenEin Ein- und Auswasserungskran im Gewässerraum, der auch zur gewerblichen Bootswartung genutzt werden soll, qualifiziert nicht als standortgebundene, der Gewässernutzung dienende Kleinanlage im Sinne von Art. 41c Abs. 1 Satz 2 lit. d GSchV; zudem überwiegen die öffentlichen Interessen des Gewässer-, Umwelt- und Naturschutzes die…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_553/2019 · 17.05.2021AbgewiesenDie Vorinstanz hat zu Recht festgestellt, dass auf dem Baugrundstück keine oberirdischen Gewässer im Sinne von Art. 4 lit. a GSchG vorliegen, weshalb weder ein Gewässerraum auszuscheiden noch eine Revitalisierungspflicht besteht. Die naturschutzrechtlichen Bedenken der Beschwerdeführer sind nicht hinreichend substanziert.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_282/2020 · 10.02.2021GutgeheissenDie Gewässerraumzone der Gemeinde Beckenried genügt nicht den bundesrechtlichen Mindestanforderungen nach Art. 41a GSchV, da sie unter der minimalen Breite von 11 m liegt und der Gewässerabstand nicht kompensierend wirken kann. Eine Ausnahmebewilligung scheidet aus, da das Gebiet nicht dicht überbaut ist und das ISOS-Erhaltungsziel A…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 23 · 17.12.2020Teilweise gutgeheissenEin Neubau innerhalb des übergangsrechtlichen Gewässerraums (Art. 41c Abs. 1 GSchV) ist nicht baubewilligungsfähig, wenn die Parzelle weder in einem dicht überbauten Gebiet liegt noch eine Baulücke im Sinn von Art. 41c Abs. 1 Bst. abis GSchV darstellt; der Begriff «dicht überbaut» ist restriktiv auszulegen und setzt mehr als eine…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 238 · 25.05.2020GutgeheissenFür Anlagen im Gewässerraum, die nicht standortgebunden sind, besteht nach Art. 41c Abs. 2 GSchV lediglich ein verfassungsrechtlicher Bestandesschutz (Bestand, Weiternutzung, Unterhalt); Erweiterungen sind ausgeschlossen, da ein analoger Rückgriff auf Art. 24c Abs. 2 RPG mangels gesetzlicher Grundlage im GSchG nicht zulässig ist.…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKGer LU 7H 18 226 · 05.05.2020GutgeheissenEine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV für Bauten im übergangsrechtlichen Uferstreifen setzt das Vorliegen eines dicht überbauten Gebiets voraus; ein peripher gelegenes, locker bebautes Wohnquartier mit Überbauungsziffern von max. 0,25 und beträchtlichen Grünflächen erfüllt dieses Kriterium…BaubewilligungAusnahmebewilligungPlanungszoneKGer LU 7H 18 243/7H 18 245 · 14.04.2020GutgeheissenFür eine Ausnahmebewilligung für Bauten im übergangsrechtlichen Uferstreifen nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV ist das Vorliegen eines dicht überbauten Gebiets erforderlich; ein locker überbautes, peripher gelegenes Wohnquartier mit Überbauungsziffern von max. 0,25 erfüllt dieses Kriterium nicht, und Art. 41c Abs. 1 lit. abis GSchV…BaubewilligungAusnahmebewilligungPlanungszoneBGer 1C_22/2019 · 06.04.2020AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der Freihaltung des Gewässerraums und der Gefahrenzonen überwiegt die privaten Interessen der Beschwerdeführer an der Weiternutzung formell rechtswidriger Bauten und Materialdepots, die weder standortgebunden noch im öffentlichen Interesse liegen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_408/2019 · 11.03.2020AbgewiesenEine Gemeindeinitiative zur Änderung der Nutzungsplanung von Gestaltungsplan- in Bebauungsplanpflicht ist ungültig, wenn sie gegen den raumplanungsrechtlichen Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 RPG) verstösst und keine wesentlichen Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse vorliegen.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionUmzonungBGer 1C_15/2019 · 13.12.2019AbgewiesenDie Ausscheidung von Gewässerräumen nach Art. 36a GSchG und Art. 41a GSchV ist bundesrechtlich zulässig, wenn sie sich auf das gesetzliche Minimum beschränkt und die Interessenabwägung nachvollziehbar ist. Eine Kompensationspflicht für Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum besteht nur bei effektivem Verlust der Bodenfruchtbarkeit.VGer SG B 2018/235 · 21.11.2019GutgeheissenEin Strassenausbau im übergangsrechtlichen Gewässerabstandsbereich ist nur zulässig, wenn der Gewässerraum nach Art. 41a GSchV korrekt ausgeschieden wurde und eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 3 RPV erfolgt. Fehlt eine sachgemässe Gewässerraumfestlegung oder eine vollständige Abwägung, ist das Projekt aufzuheben.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneGestaltungsplanVGer SG B 2019/62 · 26.09.2019AbgewiesenDie Umnutzung einer Remise für hobbymässige Tierhaltung und die Erstellung einer Platzbefestigung ausserhalb der Bauzone sind nicht bewilligungsfähig, wenn das Erweiterungsmass nach Art. 24c RPG bereits ausgeschöpft ist und die Identität der Baute nicht mehr gewahrt bleibt. Eine Platzbefestigung im übergangsrechtlichen Gewässerraum ist…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_106/2018 · 02.04.2019GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung für Lärmimmissionen nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt eine umfassende Interessenabwägung und den Nachweis voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen geprüft wurden. Der übergangsrechtliche Gewässerraum nach Art. 41c GSchV darf nur in dicht überbauten Gebieten für zonenkonforme…BaubewilligungAusnahmebewilligungSondernutzungsplanVGer SG B 2017/186 · 21.02.2019AbgewiesenEin Strassenbauprojekt mit Teilstrassenplan für den Ersatz einer Brücke im Gewässerraum ist rechtmässig, wenn es standortgebunden ist, im öffentlichen Interesse liegt und die strassenrechtlichen sowie gewässerschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_289/2017 · 16.11.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen kommunaler Planungshoheit und bundesrechtlichen Gewässerschutzvorgaben fällt zugunsten des Gewässerschutzes aus, wenn die Gemeinde die Voraussetzungen für Ausnahmen von den Mindestbreiten des Gewässerraums nicht rechtsgenügend darlegt.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_405/2016 · 30.05.2018GutgeheissenInstallationen auf Gewässern mit erheblichen räumlichen Auswirkungen erfordern eine Planungsprozedur nach Raumplanungsrecht, insbesondere wenn sie in Schutzgebieten (Art. 17 RPG) oder im Gewässerraum liegen und Konflikte mit bestehenden Nutzungen (z. B. Fischerei) oder Schutzgütern (z. B. Landschaftsbild) auslösen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2017.224 · 01.03.2018Teilweise gutgeheissenDie Festlegung oder der Verzicht auf Gewässerraum für künstlich angelegte Gewässer nach Art. 41a Abs. 5 lit. c GSchV setzt eine umfassende, auf den konkreten Einzelfall bezogene Interessenabwägung voraus; eine rein generell-abstrakte Beurteilung genügt den Bundesrechtsanforderungen nicht. Eine kommunale Nutzungsplanungsbestimmung, die…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_384/2016 · 16.01.2018AbgewiesenDie Einzonung einer kleinen Fläche für betreute Alterswohnungen in einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) ist trotz kurzer Zeit seit der letzten Planrevision zulässig, wenn sie von untergeordneter Tragweite ist, ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht übermässig beeinträchtigt wird.EinzonungRichtplanungBaubewilligungVGer BE 100 2017 112 · 15.11.2017AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung für das Bauen im Gewässerraum in dicht überbauten Gebieten (Art. 41c Abs. 1 Bst. a GSchV) setzt voraus, dass das betreffende Gebiet – beurteilt anhand der gesamten Baustruktur entlang des Gewässers im Gemeindegebiet – tatsächlich dicht überbaut ist; der Begriff ist restriktiv auszulegen, eine bloss weitgehende…BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_39/2017 · 13.11.2017AbgewiesenEin Mischwasserbecken in der Landwirtschaftszone kann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG bejaht wird und keine überwiegenden Interessen nach Art. 24 lit. b RPG entgegenstehen. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen umfassend berücksichtigen.AusnahmebewilligungBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer SG B 2015/308 · 26.10.2017AbgewiesenEin Überbauungsplan darf von der Regelbauweise abweichen, sofern der Zonenzweck gewahrt bleibt und die Abweichungen planerisch gerechtfertigt sind. Hochwasserschutzmassnahmen können im Baubewilligungsverfahren konkretisiert werden, wenn ihre grundsätzliche Machbarkeit im Planverfahren nachgewiesen ist.GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer BGE 143 II 77 · 01.01.2017GutgeheissenEin dicht überbautes Gebiet nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV liegt nicht vor, wenn das Land entlang des Gewässers bei übergeordneter Betrachtung nicht dicht überbaut ist. Zudem stehen einer Ausnahmebewilligung im Gewässerraum überwiegende Interessen des Ortsbildschutzes (ISOS) entgegen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer BE 100 2016 266 · 18.08.2016AbgewiesenEin Mehrfamilienhaus in einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) kann ohne vorgängige Sondernutzungsplanung als Einzelvorhaben bewilligt werden, wenn es sich gut in das qualitätsvolle Ortsbild einpasst (Art. 93 Abs. 1 Bst. a BauG); eine Ausnahmebewilligung für das Bauen im Gewässerraum ist zulässig, wenn das Grundstück in dicht überbautem…BaubewilligungAusnahmebewilligungSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_573/2015 · 05.07.2016AbgewiesenDer Erlass eines Quartierplans vor der rechtskräftigen Gesamtrevision der Zonenplanung ist bundesrechtskonform, wenn die Quartierplanung materiell mit der geplanten Zonenrevision koordiniert ist und sich in deren Gesamtkonzept einfügt.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_345/2014 · 17.06.2015GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24c RPG fällt zugunsten der Solaranlage aus, da die Wesensgleichheit des Bootshauses gewahrt bleibt und die Förderung erneuerbarer Energien als wichtiges öffentliches Interesse überwiegt. Gewässerschutzrechtliche Bedenken (Art. 41c GSchV) stehen nicht entgegen.BaubewilligungBGer 1C_803/2013 · 14.08.2014GutgeheissenDie Interessenabwägung bei einer Ausnahmebewilligung im Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV erfordert eine Gesamtbetrachtung des dicht überbauten Gebiets sowie eine Prüfung überwiegender öffentlicher Interessen, insbesondere des Gewässerschutzes, der Revitalisierungsplanung und des öffentlichen Zugangs zu Gewässern.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_565/2013 · 12.06.2014GutgeheissenEin dicht überbautes Gebiet im Sinne von Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV liegt nicht vor, wenn das betroffene Gebiet peripher ist und keine weitgehende Überbauung entlang des Gewässers besteht. Eine Ausnahmebewilligung für Bauvorhaben im Gewässerraum ist daher unzulässig.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.