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Art. 3 Abs. 3 lit. a RPG

13 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

54%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TG TVR-2025-16 · 03.09.2025AbgewiesenStädtebauliche Nutzungsvorschriften wie «mässig störendes Gewerbe» haben neben dem Immissionsrecht des USG selbständigen raumplanerischen Gehalt. Ein Hundeheim mit 16 gehaltenen Hunden kann in einer Weilerzone, in welcher höchstens mässig störende Betriebe zugelassen sind, aufgrund der zu erwartenden unregelmässigen und unvorhersehbaren…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_165/2024 · 07.08.2025GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden und eine umfassende Interessenabwägung stattfindet, die auch Massnahmen an der Lärmquelle einbezieht.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_550/2023 · 21.07.2025Teilweise gutgeheissenDie kantonale Genehmigungsbehörde darf einen Sondernutzungsplan nicht eigenmächtig aufheben oder abändern, sondern muss die Genehmigung verweigern und die Planung zur Überarbeitung an die Gemeinde zurückweisen, wenn der Plan nicht mehr recht- und zweckmässig ist. Die Gemeindeautonomie verbietet eine stellvertretende Planung durch die…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanSondernutzungsplanBGer 1C_241/2023 · 18.10.2024AbgewiesenDie Gemeinde Lohn SH durfte im Rahmen ihrer Nutzungsplanungsrevision eine Gartenzone schaffen, um den Ortsbildschutz (ISOS) und die Wohnqualität zu wahren. Die Interessenabwägung war vertretbar und nicht willkürlich.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_56/2021 · 23.09.2022AbgewiesenDie Vorinstanz gewichtete die nachbarlichen Interessen (Aussichtsbeeinträchtigung) höher als das Interesse der Bauherrschaft an der baulichen Ausschöpfung, was gemäss § 357 Abs. 1 PBG/ZH nicht willkürlich war.BGer 1C_100/2020 · 28.06.2021AbgewiesenDie Interessenabwägung muss das ISOS konkret und substanziel einbeziehen; pauschale Gewichtung zugunsten der Verdichtung genügt nicht, insbesondere bei Erhaltungsziel A.OrtsplanungsrevisionBGer BGE 147 II 125 · 01.01.2021Teilweise gutgeheissenBei der Abwägung zwischen Denkmalschutz und entgegenstehenden öffentlichen Interessen (z. B. innere Verdichtung oder günstiger Wohnraum) ist das sehr erhebliche öffentliche Interesse am Erhalt eines denkmalpflegerisch hochrangigen Schutzobjekts gewichtiger, wenn die Bedeutung des Objekts dies rechtfertigt und alternative…BaubewilligungBGer 1C_128/2019 · 25.08.2020Teilweise gutgeheissenDas öffentliche Interesse am Erhalt der Gründersiedlung Friesenberg (hohe architektonische und sozialgeschichtliche Bedeutung) überwiegt die Interessen an Verdichtung, günstigem Wohnraum und ökologischen Aspekten. Die Vorinstanz hat die Interessenabwägung korrekt vorgenommen.BGer 1C_494/2018 · 13.06.2019GutgeheissenDie Einleitung eines Quartierplanverfahrens muss auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Die willkürliche Ausscheidung einzelner Parzellen aus dem Planperimeter ohne sachliche Rechtfertigung verletzt die Gemeindeautonomie.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_695/2017 · 22.02.2019AbgewiesenEin Quartierplan im Inneren Zentrumsbereich muss sich an den raumplanerischen Zielen der Verdichtung und Siedlungsentwicklung nach innen orientieren. Eine Überprüfung der Bauzonendimensionierung nach Art. 21 Abs. 2 RPG ist nur geboten, wenn eine Redimensionierung im konkreten Gebiet realistisch erscheint.GestaltungsplanBaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_230/2017 · 24.05.2018AbgewiesenEin Bebauungsplan mit Hochhäusern in einer Wohn- und Arbeitszone ist rechtmässig, wenn die Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung nachvollziehbar begründet wird und die Interessenabwägung nicht willkürlich ist.GestaltungsplanBGer 1C_118/2016 · 21.03.2017GutgeheissenEine Baubewilligung darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung führt und keine gleich- oder höherwertigen Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen (Art. 6 Abs. 2 NHG).BaubewilligungBGer 1A.194/2006 · 14.03.2007Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung muss Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen möglichst verschonen (Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG), darf aber eine bestehende Erschliessung für eine Übergangszeit zulassen, wenn eine Alternative in absehbarer Zeit realisierbar ist. Eine starre Befristung ohne Verlängerungsmöglichkeit ist unverhältnismässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.