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Art. 29 Abs. 1 und 2 BV

16 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

31%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_542/2024 · 01.07.2025Teilweise gutgeheissenDie Gemeinde Maur durfte bei der Anwendung von Art. 42 BZO die Wohneinheiten mehrerer Grundstücke aufgrund ihrer erschliessungsmässigen Verbindung als Gesamtüberbauung betrachten und für vier Wohneinheiten einen Besucherparkplatz verlangen. Die Vorinstanz überschritt ihren Prüfungsspielraum, indem sie diese Auslegung als unzulässig ansah.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_123/2023 · 14.10.2024Teilweise gutgeheissenDie Genehmigung einer Projektänderung für eine kantonale Strasse ohne öffentliche Auflage ist zulässig, wenn es sich um eine einfache Planänderung handelt (Art. 42 Abs. 3 StrG/VS). Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wird geheilt, wenn die Betroffenen im nachgelagerten Verfahren ihre Rechte wahrnehmen können.BaubewilligungBGer 1C_522/2022 · 25.03.2024AbgewiesenDie Festlegung eines Gewässerraums nach Art. 41a GSchV ist bundesrechtlich vorgegeben und kann nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41a Abs. 4 oder 5 GSchV angepasst oder verzichtet werden. Eine Interessenabwägung ist dabei nur bei eingedolten Gewässern (Art. 41a Abs. 5 lit. b GSchV) erforderlich, wobei das Ermessen der…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungUmzonungBGer 1C_636/2022 · 19.12.2023AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt, dass die Massnahme 2 (Verlegung des Kieswerks) aus der Plangenehmigung 1997 rechtskräftig ist und der Rückbau der Anlagen am linken Rottenufer verbindlich angeordnet wurde. Die Zuständigkeit für die Schaffung planerischer Grundlagen für einen neuen Standort liegt nicht beim UVEK.BaubewilligungPlanungszoneWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2022/173 · 12.07.2023Teilweise gutgeheissenEine Mobilfunkanlage in einer Wohn-Gewerbe-Zone ist abstrakt zonenkonform, wenn keine spezifischen kommunalen Beschränkungen bestehen und die Anlage den gesetzlichen Immissionsgrenzwerten entspricht. Eine Rückweisung an die Vorinstanz ist nicht erforderlich, wenn die Sache entscheidungsreif ist und die neuen Vorbringen inhaltlich…BaubewilligungBGer 1C_647/2021 · 15.09.2022AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt, dass bei der Beurteilung ästhetischer Gesichtspunkte im Baubewilligungsverfahren den kommunalen Behörden ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zusteht, der nur auf Willkür hin überprüft wird. Eine Ausstandspflicht von Regierungsratsmitgliedern wegen Vorbefassung liegt nicht vor, wenn diese im öffentlichen…BaubewilligungBGer 1C_246/2021 · 27.04.2022AbgewiesenEnteignungsrechtliche Entschädigungsansprüche wegen nachbarrechtlicher Beeinträchtigungen setzen voraus, dass die Immissionen von einem Werk im öffentlichen Interesse ausgehen. Bei rein privatrechtlichen Konflikten zwischen Nachbarn ist das Enteignungsverfahren nicht anwendbar.EnteignungBaubewilligungBGer 1C_373/2020 · 16.02.2021AbgewiesenDie Zonenkonformität einer Altholzschredderanlage in einer kommunalen Gewerbezone ist nach kommunalem Recht zu beurteilen; eine restriktive Auslegung des Begriffs 'Produktionsbetrieb' durch die Gemeinde ist nicht willkürlich, wenn sie auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht und ein klarer Beurteilungsspielraum besteht.BaubewilligungBGer 1C_23/2020 · 05.01.2021AbgewiesenEine Nutzungsänderung mit intensiveren Umweltauswirkungen (z. B. Lärm, Staub) unterliegt auch bei Zonenkonformität der Baubewilligungspflicht. Bei unklarer Besitzstandsgarantie ist ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren zur Gesamtabklärung geboten.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_137/2019 · 05.07.2019GutgeheissenDie vorzeitige Besitzeseinweisung im Enteignungsverfahren verletzt das rechtliche Gehör (Art. 29 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK), wenn das Gericht eine fristgerecht eingereichte Replik nicht berücksichtigt, selbst wenn es sich um ein beförderliches Verfahren handelt.EnteignungBGer 1C_617/2018 · 24.06.2019AbgewiesenDie kommunale Baubehörde darf bei unbestimmten Rechtsbegriffen wie der Hauptwohnseite nach Art. 11.2 BZO einen Beurteilungsspielraum ausüben, sofern sie ihre Abwägung ausreichend begründet und die Vorinstanz diese willkürfrei überprüft.BaubewilligungBGer 1C_33/2017 · 23.06.2017AbgewiesenEin Nichteintretensentscheid einer kantonalen Instanz in bundesrechtlicher Materie kann mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten angefochten werden, wenn er die richtige Anwendung des Bundesrechts vereitelt. Ein Verzicht auf Verfahrensbeteiligung unter Vorbehalt ist bedingungsfeindlich und führt zum Verlust der…BaubewilligungAppGer BS VD.2014.106 · 31.05.2016AbgewiesenEin generelles Baubegehren für einen Neubau in einer Schutzzone ist auch bei vorheriger Beratung durch Fachbehörden im Rahmen eines Varianzverfahrens nicht per se wegen unzulässiger Vorbefassung anfechtbar, sofern die Behörden im Bewilligungsverfahren eine umfassende Interessenabwägung vornehmen und keine verbindlichen Zusagen erteilen.…BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligungBGer 1C_554/2015 · 02.05.2016AbgewiesenDie Baubewilligung für einen Um- und Aufbau in der Kernzone ist rechtmässig, wenn die geschlossene Bauweise zulässig ist und Nebenbestimmungen verhältnismässig sind. Privatrechtliche Vereinbarungen sind im Baubewilligungsverfahren nicht massgeblich.BaubewilligungAusnahmebewilligungRichtplanungBGer 1C_393/2014 · 03.03.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Verkehrsinteresses und des Umweltschutzes aus, da die Umfahrungsstrasse die Verkehrssicherheit und den Schutz der Dorfbevölkerung verbessert, während die Umweltauswirkungen durch Massnahmen kompensiert werden können.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_159/2014 · 10.10.2014GutgeheissenDie verwaltungsinternen Amtsberichte der Fachstellen, die als Entscheidgrundlagen in den Projektgenehmigungsentscheid einfliessen, unterliegen dem Akteneinsichtsrecht der Parteien. Ihre Nichtoffenlegung stellt einen Verfahrensmangel dar, der zur Rückweisung führt.Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.