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Art. 21 RPG

19 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

11%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_301/2025 · 30.07.2026AbgewiesenDie Rückzonung eines Grundstückteils zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit aufgrund kantonaler Kriterien und örtlicher Gegebenheiten Gesamtbetrachtend bejaht wird.AuszonungOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2024 348 · 17.04.2026AbgewiesenEine Einzonung von ca. 1'800 m² Landwirtschaftsfläche für eine Betriebserweiterung (Lagergebäude) in einem regionalen Versorgungszentrum ist zulässig, wenn ein aktueller Flächenbedarf ausgewiesen ist, die kumulativen Voraussetzungen des kantonalen Kulturlandschutzes (Art. 8a BauG) erfüllt sind und Naturgefahren der blauen Gefahrenzone…EinzonungSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_302/2025 · 13.01.2026AbgewiesenEine Baubewilligung für Ersatzneubauten mit Erstwohnungsnutzungsbeschränkung in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungsanteil ist bundesrechtlich zulässig, wenn die Nachfrage nach Erstwohnungen im betreffenden Marktsegment glaubhaft ist und keine offensichtliche Umgehung der Zweitwohnungsgesetzgebung vorliegt. Die Erschliessung ist…BaubewilligungPlanungszoneAuszonungVGer SG B 2024/124 · 20.10.2025AbgewiesenEine vorgezogene Teilrevision der Nutzungsplanung ist nur zulässig, wenn sie sich in ein planerisches Gesamtkonzept einfügt und die Gesamtrevision nicht präjudiziert. Bei flächendeckenden Änderungen einer ganzen Zone ist eine Teilrevision nicht gerechtfertigt, wenn eine Gesamtrevision angelaufen ist.OrtsplanungsrevisionUmzonungBGer 1C_451/2022 · 13.05.2024GutgeheissenDie Erteilung einer Baubewilligung während einer Planungszone zur Sicherung der Bauzonenreduktion verstösst gegen Art. 15 RPG, wenn die Parzelle als potenzielle Auszonungsfläche in Frage kommt und die Nutzungsplanung überdimensioniert ist.PlanungszoneBaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionKGer LU 7H 22 165 · 26.09.2023AbgewiesenDie Rückzonung eines seit Jahrzehnten unüberbauten, peripher gelegenen Grundstücks in die Landwirtschaftszone im Rahmen der kantonalen Rückzonungsstrategie erweist sich als raumplanerisch recht- und zweckmässig, wenn das erhebliche öffentliche Interesse an der Reduktion überdimensionierter Bauzonen (Art. 15 Abs. 2 RPG) das private…AuszonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_760/2021 · 24.01.2023AbgewiesenDie Gemeinde ist nicht verpflichtet, einen Sondernutzungsplan zur Erhaltung des Quartiercharakters zu erlassen, wenn die bestehende Nutzungsplanung bundesrechtskonform ist und keine massgeblichen Änderungen der Verhältnisse vorliegen. Eine Planungszone zur Sicherung eines solchen Plans ist ebenfalls nicht gerechtfertigt.SondernutzungsplanPlanungszoneOrtsplanungsrevisionAppGer BS VD.2021.171 · 08.12.2022AbgewiesenDie Zuweisung eines innerstädtischen Mischgebiets zur Lärmempfindlichkeitsstufe III ist bundesrechtskonform, wenn das Gebiet nutzungsplanerisch als Mischzone qualifiziert und der Planungsträger die widerstreitenden Interessen des Lärmschutzes der Wohnbevölkerung einerseits und der Förderung einer lebendigen Innenstadt andererseits…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_522/2019 · 01.05.2020AbgewiesenDie sofortige Auszonung einer kaum überbauten Parzelle ausserhalb des urbanisierten Gebiets und des Zentrumsperimeters in die Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn sie auf einer vollständigen Interessenabwägung gemäss Art. 15 RPG und dem kantonalen Richtplan basiert und den Schutz des Ortsbilds (ISOS) sowie die Redimensionierung…AuszonungOrtsplanungsrevisionEinzonungRichtplanungBGer 1C_408/2019 · 11.03.2020AbgewiesenEine Gemeindeinitiative zur Änderung der Nutzungsplanung von Gestaltungsplan- in Bebauungsplanpflicht ist ungültig, wenn sie gegen den raumplanungsrechtlichen Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 RPG) verstösst und keine wesentlichen Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse vorliegen.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionUmzonungBGer BGE 146 II 289 · 01.01.2020GutgeheissenDie Schaffung einer Planungszone allein zur Aufnahme überdimensionierter Baugebiete ohne weitere Planungsperspektiven ist bundesrechtswidrig. Die Behörde muss präzise darlegen, welche Flächen in die Bauzone einbezogen werden, und die Einordnung von Gebieten mit Gestaltungsplanungspflicht als Baugebiete prüfen.OrtsplanungsrevisionPlanungszoneGestaltungsplanVGer SG B 2019/74 · 19.12.2019AbgewiesenEin Gestaltungsplan ist nicht nichtig, wenn eine fehlerhafte Benachrichtigung über die öffentliche Auflage nicht der Behörde anzulasten ist und die Rechtssicherheit durch eine Nichtigkeitserklärung gefährdet würde. Eine akzessorische Überprüfung des Plans im Baubewilligungsverfahren ist nur bei besonderen objektiven Gründen zulässig.GestaltungsplanBaubewilligungBRG ZH BRGE III Nrn. 0145-0146/2018 · 24.10.2018AbgewiesenDie Festsetzung eines kantonalen Gestaltungsplans für den Innovationspark Zürich ist rechtmässig, sofern die planungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Rekurslegitimation setzt eine hinreichend enge nachbarliche Raumbeziehung und eine qualifizierte Beeinträchtigung eigener Interessen voraus.GestaltungsplanRichtplanungAppGer BS VD.2017.252 · 25.09.2018AbgewiesenEin Sondernutzungsplan (Bebauungsplan), der das zulässige Mass der baulichen Nutzung gegenüber der Grundordnung nicht erhöht, sondern nur eine quartierverträglichere Verteilung der Ausnutzung ermöglicht, ist mit dem Grundsatz der Planbeständigkeit vereinbar; das öffentliche Interesse an haushälterischem Umgang mit dem Boden und…SondernutzungsplanMehrwertabgabeAppGer BS VD.2017.78 · 25.09.2018AbgewiesenEin Bebauungsplan (Sondernutzungsplan), der gegenüber der zonenrechtlichen Regelbauweise nur untergeordnete Abweichungen vorsieht und das zulässige Nutzungsmass nicht erhöht, verletzt das Prinzip der Planbeständigkeit gemäss Art. 21 RPG nicht. Das öffentliche Interesse an haushälterischem Umgang mit dem Boden durch qualitätsvolle…SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_245/2017 · 01.11.2017AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Weiternutzung bestehender Schulinfrastruktur und der Verdichtung des Dorfzentrums aus, da die finanziellen und organisatorischen Vorteile sowie die Planungsautonomie der Gemeinde die Eigentumsinteressen der Beschwerdeführer überwiegen.UmzonungMehrwertabgabeVGer SG B 2015/277, B 2015/280 · 28.03.2017AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren für ein Wohn- und Pflegezentrum in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) ist eine akzessorische Prüfung des Zonenplans unzulässig, wenn dieser rechtmässig ergangen ist und keine wesentlichen Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vorliegen. Fehlende Regelbauvorschriften in der…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_367/2016 · 07.02.2017AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der raumplanerischen Standortvorteile (zentrale Lage, gute Erschliessung, Umnutzung von Industriebrache) und der regionalen Verkehrs- und Luftbelastungsoptimierung aus. Die Nachteile (Verkehrszunahme, lokale Luftbelastung) wurden durch Massnahmen im Gestaltungsplan und Sonderbauvorschriften als…GestaltungsplanRichtplanungUmnutzung / ZweckänderungBGer BGE 143 II 276 · 01.01.2017AbgewiesenEin kantonaler Richtplan (hier: PDQ PAV) ist nur für Behörden verbindlich und kann von Privatpersonen nicht angefochten werden. Bundesrechtlich genügt der Rechtsschutz im nachgelagerten Nutzungsplanverfahren (Art. 33 Abs. 2 RPG).Richtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.