Art. 2 NHG
38 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
45%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_250/2026 · 14.09.2026GutgeheissenDie Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum. Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist jedenfalls legitimiert, Beeinträchtigungen umliegender Schutzobjekte geltend zu machen.BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionBRG ZH Zwischenentscheid r4.2025.00190 · 11.06.2026GutgeheissenDer Widerruf einer rechtskräftigen Strassenprojektfestsetzung mit naturschutzrechtlichen Schutzmassnahmen erfordert ein koordiniertes Verfahren nach Art. 25a RPG und StrG, insbesondere unter Einbezug aller betroffenen Stellen und Gewährung des rechtlichen Gehörs. Ein formloser Widerruf durch Gemeinderatsbeschluss ohne öffentliche…BaubewilligungBGer 1C_370/2025 · 05.06.2026GutgeheissenEine Beeinträchtigung eines ISOS-geschützten Objekts durch eine Mobilfunkanlage kann nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, wenn das Vorhaben in dessen Umgebung geplant ist. Der Einbezug der kantonalen Fachstelle nach Art. 7 NHG ist daher zwingend, bevor eine Interessenabwägung vorgenommen wird.BaubewilligungBGer BGE 152 II 298 · 01.01.2026GutgeheissenEine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG liegt vor, wenn für ein Bauprojekt im Gewässerschutzbereich A U eine Bewilligung nach Art. 19 Abs. 2 GSchG i.V.m. Art. 32 Abs. 2 GSchV erforderlich ist, unabhängig davon, ob es sich um eine Polizeierlaubnis oder eine Ausnahmebewilligung handelt.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00405 · 02.10.2025RückweisungDie Errichtung von Zivilschutzbauten (Schutzraumpflicht gemäss BZG) stellt eine Bundesaufgabe dar; liegt das Bauvorhaben in einem ISOS-Gebiet, muss die kantonale Fachstelle (ARE) beibehalten werden, um zu prüfen, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen ist. Das Unterlassen dieses Einbezugs verletzt Art. 7 NHG.BaubewilligungVGer AG WBE.2024.409 · 15.09.2025AbgewiesenDie akzessorische Überprüfung eines rechtskräftigen Nutzungsplans im Baubewilligungsverfahren setzt voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse seit Planerlass erheblich verändert haben und das Interesse an der Plananpassung das Interesse an der Planbeständigkeit überwiegt (Art. 21 Abs. 2 RPG); weder die RPG-Teilrevision…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer ZH VB.2024.00110 · 16.01.2025AbgewiesenDie Erteilung einer Baubewilligung für eine Solaranlage auf einem Kulturdenkmal (ISOS-A-Gebiet) gemäss Art. 18a Abs. 3 RPG stellt unabhängig davon, ob das Vorhaben inner- oder ausserhalb der Bauzone liegt, eine Bundesaufgabe dar, weshalb zwingend die kantonale Fachstelle zu befragen ist, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_623/2022 · 09.12.2024GutgeheissenDie relative Standortgebundenheit einer SAC-Hütte ausserhalb der Bauzone ist zu verneinen, wenn keine gewichtigen objektiven Gründe den Standort als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen und die Interessenabwägung den strengen Massstab zur Verhinderung der Zersiedelung nicht erfüllt.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_429/2023 · 10.10.2024AbgewiesenDie Unterschutzstellung eines im ISOS inventarisierten Gebäudes durch kantonale Behörden stellt keine Bundesaufgabe dar, selbst wenn das Gebäude Teil einer Bahninfrastruktur ist. Die Rekurslegitimation von Heimatschutzverbänden nach kantonalem Recht beschränkt sich auf Planerlasse, nicht auf Einzelverfügungen.VGer ZH VB.2023.00324 · 11.07.2024GutgeheissenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage stellt auch innerhalb der Bauzone eine Bundesaufgabe nach Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar; die zuständige kantonale Fachstelle ist zwingend beizuziehen, um zu beurteilen, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD erforderlich ist, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung eines ISOS-Inventarobjekts nicht…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00340 · 11.07.2024GutgeheissenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage stellt auch innerhalb der Bauzone eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar; die zuständige kantonale Fachstelle ist daher zwingend beizuziehen, bevor eine mögliche Beeinträchtigung eines ISOS-Inventarobjekts verneint werden darf. Die Entscheidbehörde darf diese…BaubewilligungVGer BE 100 2020 255 · 20.03.2024AbgewiesenDie sogenannte 'worst case'-Beurteilung adaptiver Antennen nach dem 5G-Mobilfunkstandard gemäss den BAFU-Empfehlungen ist mit Anhang 1 Ziff. 63 NISV vereinbar und stellt keine bewilligungspflichtige Ausnahme dar. Anwohner können aus einer fehlenden Amtsblatt-Publikation nach Art. 12b NHG nichts zu ihren Gunsten ableiten, wenn ihnen…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_50/2023 · 19.03.2024GutgeheissenDie Baubewilligungsbehörde muss bei einer Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG die kantonale Fachstelle (ARE/ZH) beiziehen, wenn eine Beeinträchtigung eines ISOS-Objekts nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Ein Verfahrensmangel durch unterlassene Konsultation kann nicht durch nachträgliche Abklärungen…BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nr. 0012/2024 · 25.01.2024RückweisungDie Bewilligung einer Solaranlage im ISOS-Erhaltungsgebiet A stellt eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 2 NHG dar, weil Art. 18a Abs. 3 RPG direkt anwendbar ist und den nötigen Bezug zum Natur-, Landschafts- und Heimatschutz aufweist; dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Bauvorhaben innerhalb oder ausserhalb der Bauzone befindet.…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_435/2022 · 23.01.2024AbgewiesenEin Sondernutzungsplan, der die Bebauung eines bereits als Bauzone ausgeschiedenen Gebiets konkretisiert, ohne die Grenzziehung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet zu berühren, betrifft keine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG. Daher steht einer ideellen Organisation nach Art. 12 NHG kein Beschwerderecht gegen…SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionKGer LU 7H 22 139 · 06.10.2023AbgewiesenDie Bewilligung für ein Mehrfamilienhaus in lärmbelastetem Gebiet nach Art. 31 LSV stellt keine Bundesaufgabe nach Art. 2 Abs. 1 NHG dar, da die Lärmschutznorm nicht den Schutz von Natur und Landschaft bezweckt. Bundesinventare wie das ISOS entfalten bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben nur mittelbare Wirkung und sind primär auf dem…BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2020 96 · 31.08.2023RückweisungSoll eine Mobilfunkanlage auf einem inventarisierten Baudenkmal errichtet werden, ist vor der Interessenabwägung zwingend zu prüfen, ob taugliche Alternativstandorte bestehen, die mit dem Ortsbild- und Denkmalschutz besser vereinbar sind (Art. 3 Abs. 1 NHG, Art. 10a ff. BauG); fehlen entsprechende Abklärungen, ist die Sache an die…BaubewilligungBGer 1C_567/2020 · 01.05.2023GutgeheissenDie unterlassene umfassende Variantenprüfung (Pendelbahn, 3S-Bahn) bei der Interessenabwägung für eine Seilbahnkonzession stellt eine Rechtsverletzung dar, da die Alternativen ernsthaft in Betracht fallen und insbesondere den Wald- und Gewässerschutz schonen könnten.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_265/2022 · 24.04.2023AbgewiesenLiegt keine Bundesaufgabe vor, sind die Schutzziele des ISOS im Baubewilligungsverfahren nicht unmittelbar anwendbar, sondern nur insoweit, als sie in der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich umgesetzt wurden.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionAusnahmebewilligungVGer GR R 2022 24 · 06.12.2022AbgewiesenArt. 20 Abs. 1 ZWG ist lex specialis gegenüber Art. 12b Abs. 1 NHG und entbindet die Gemeinde von der Pflicht zur Publikation des Baugesuchs im Kantonsamtsblatt, sofern das Vorhaben mit keiner anderen Bundesaufgabe im Sinne von Art. 2 NHG bzw. Art. 78 Abs. 2 BV verbunden ist; eine Baubewilligung für ein Ferienresort in der Hotelzone,…BaubewilligungPlanungszoneOrtsplanungsrevisionVGer ZG V 2021 58 · 12.09.2022AbgewiesenDas ISOS gilt nur bei der Erfüllung von Bundesaufgaben unmittelbar (Art. 2 und 3 NHG); bei kantonalen und kommunalen Aufgaben wie der Baubewilligungserteilung wird der Ortsbildschutz durch kantonales und kommunales Recht gewährleistet. Hat eine Gemeinde das ISOS durch den Erlass einer Ortsbildschutzzone, Inventarisierungen und ein…BaubewilligungVGer SG B 2021/215 · 16.06.2022AbgewiesenEin Sondernutzungsplan innerhalb einer bestehenden Bauzone, der keine Neueinzonung oder Umgehung von Art. 24 RPG betrifft, stellt keine Bundesaufgabe dar. Daher ist eine ideelle Organisation wie die Stiftung X.__ nicht beschwerdeberechtigt, selbst wenn sie bundesrechtlich als Naturschutzorganisation anerkannt ist.SondernutzungsplanEinzonungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_86/2020 · 22.04.2021Teilweise gutgeheissenDie Einzonung für einen Pferdesportbetrieb im BLN-Objekt Nr. 1908 verstösst gegen Art. 6 NHG, da die Gesamtwirkung der Eingriffe (Phase I und II) nicht als geringfügig eingestuft werden kann und Alternativstandorte ungenügend geprüft wurden. Zudem fehlt eine umfassende Interessenabwägung unter Einbezug der Schutzziele des BLN.EinzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_217/2018 · 11.04.2019GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Gewässerschutz, Ortsbildschutz (ISOS) und dem Bauvorhaben fiel zugunsten der absoluten Schutzgüter aus, da weder die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung im Gewässerraum noch eine hinreichende Abwägung mit den national bedeutsamen Schutzinteressen vorlagen.BaubewilligungAusnahmebewilligungKGer LU 7H 17 99 / 7H 18 207 · 07.01.2019AbgewiesenWeder die Umfassungsmauer noch die Ökonomiegebäude des Kapuzinerklosters Wesemlin sind vom Schutzumfang des kantonalen Denkmalschutzentscheids von 1974 erfasst; der Abbruch der Ökonomiegebäude ist zulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 17 Abs. 2 BZR erfüllt sind und private Interessen am Abbruch die öffentlichen Interessen an der…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_312/2017 · 12.02.2018AbgewiesenUmweltschutzverbänden steht die Verbandsbeschwerde nach Art. 12 NHG gegen Verfügungen des Bundesamts für Landwirtschaft im Verfahren der gezielten Überprüfung von bewilligten Pflanzenschutzmitteln zu, ohne dass ein räumlich begrenzter Bezug der Bundesaufgabe vorausgesetzt wird.BGer 1C_173/2016 · 23.05.2017AbgewiesenBei einem leichten Eingriff in ein ISOS-geschütztes Ortsbild überwiegt das öffentliche Interesse an einer zuverlässigen Mobilfunkversorgung die ästhetischen Belange des Ortsbildschutzes, sofern die grösstmögliche Schonung gewahrt bleibt.Wiederherstellung / RückbauBGer BGE 143 II 77 · 01.01.2017GutgeheissenEin dicht überbautes Gebiet nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV liegt nicht vor, wenn das Land entlang des Gewässers bei übergeordneter Betrachtung nicht dicht überbaut ist. Zudem stehen einer Ausnahmebewilligung im Gewässerraum überwiegende Interessen des Ortsbildschutzes (ISOS) entgegen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneAppGer BS VD.2015.153 · 24.10.2016AbgewiesenDie Interessen der Gesundheitsversorgung und der städtebaulichen Entwicklung überwiegen den Denkmalschutz und den Umgebungsschutz der betroffenen ISOS-Objekte, insbesondere da der Bebauungsplan die kantonalen Schutzvorgaben einhält und die Beeinträchtigung der Rheinsilhouette durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt ist.RichtplanungBGer 1C_315/2015 · 24.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Verbandsbeschwerde nach Art. 12 NHG ist gegen Neueinzonungen zulässig, wenn diese die bundesrechtlichen Vorgaben zur Bauzonendimensionierung (revArt. 15 RPG) verletzen. Art. 38a Abs. 2 RPG (Einzonungsmoratorium) ist auf alle vor dem 1. Mai 2014 genehmigten, aber noch nicht rechtskräftigen Einzonungen anwendbar, sofern keine…OrtsplanungsrevisionEinzonungAuszonungVGer AG WBE.2015.179 · 14.06.2016GutgeheissenAuch bei der Erfüllung kantonaler Aufgaben (Baubewilligung) sind die Schutzanliegen eines ISOS-Gebiets von nationaler Bedeutung im Rahmen einer Interessenabwägung zu berücksichtigen; die blosse Einhaltung der quantitativen Grundmasse entbindet nicht von dieser Abwägungspflicht. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung des national…BaubewilligungVGer BE 100 2016 189 · 01.06.2016AbgewiesenGeringfügige Eingriffe in ein BLN-Objekt bei Erfüllung einer Bundesaufgabe sind zulässig, wenn sie im Rahmen einer Interessenabwägung gerechtfertigt sind und das Schutzobjekt grösstmöglich geschont wird. Die Bestimmungen der NISV schützen Menschen, nicht Pflanzen und Tiere; mangels wissenschaftlich gesicherter Hinweise auf eine…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_179/2015 · 11.05.2016AbgewiesenEine Solaranlage auf einem Dach innerhalb eines im ISOS mit Erhaltungsziel A verzeichneten Weilers kann die Baubewilligung verweigert werden, wenn sie das geschützte Ortsbild aufgrund von Grösse, Farbe und Material wesentlich beeinträchtigt (Art. 18a Abs. 3 RPG i.V.m. Art. 32b lit. b RPV).BaubewilligungVGer BE 100 2014 226 · 16.03.2016AbgewiesenEine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone, die in einem ISOS-Objekt von nationaler Bedeutung nur eine leichte zusätzliche Beeinträchtigung bewirkt, ist nach Massgabe von Art. 6 NHG zulässig, wenn das Interesse an einer qualitativ guten Mobilfunkversorgung das Ortsbildschutzinteresse auch unter Berücksichtigung des Gebots…BaubewilligungBGer BGE 142 II 509 · 01.01.2016GutgeheissenNeueinzonungen, die sich auf Art. 15 des revidierten RPG stützen, sind als Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV zu qualifizieren. Die gesamtschweizerischen Natur- und Heimatschutzorganisationen sind berechtigt, im Interesse des Landschafts- und Naturschutzes Beschwerde gegen solche Einzonungen zu führen (Art. 12 NHG).EinzonungOrtsplanungsrevisionBVGer A-1187/2011 · 29.03.2012GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Landesverteidigung und Natur-/Landschaftsschutz (BLN-Objekte, Jagdbanngebiet) erfordert bei Bundesaufgaben gemäss Art. 2 NHG die Einholung eines ENHK-Gutachtens und eine vollständige Sachverhaltsermittlung. Fehlende Abklärungen führen zur Aufhebung der Verfügung.BGer 1C_188/2007 · 01.04.2009GutgeheissenDie Interessenabwägung muss die Schutzanliegen des ISOS und der kommunalen Bau- und Zonenordnung hinreichend berücksichtigen; qualifizierte Abweichungen von der Grundnutzungsordnung sind nur bei umfassender Begründung zulässig.GestaltungsplanBGer 1A.185/2006 · 05.03.2007AbgewiesenEin schwerer Eingriff in ein BLN-Gebiet ist unzulässig, wenn keine gleich- oder höherwertigen Interessen nationaler Bedeutung entgegenstehen. Die ENHK-Gutachten geniessen hohes Gewicht und konkretisieren die Schutzziele objektspezifisch.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.