Startseite
Startseite
← Urteilssuche

BGer 1C_312/2017

Abgewiesen

Entscheid vom 12.02.2018

Umweltschutzverbänden steht die Verbandsbeschwerde nach Art. 12 NHG gegen Verfügungen des Bundesamts für Landwirtschaft im Verfahren der gezielten Überprüfung von bewilligten Pflanzenschutzmitteln zu, ohne dass ein räumlich begrenzter Bezug der Bundesaufgabe vorausgesetzt wird.

BGer 1C_312/2017 vom 12.02.2018 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Amtlichen Volltext öffnen ↗
Entscheide zur selben Frage
VGer BE 100 2023 330 · 04.09.2026 · AbgewiesenBauten und Anlagen in einer bundesrechtlich geschützten Moorlandschaft (Art. 78 Abs. 5 BV, Art. 23d NHG) sind nur zulässig, wenn sie als blosser Unterhalt oder Erneuerung rechtmäss…BGer 1C_313/2025 · 03.08.2026 · AbgewiesenDie Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, d…VGer ZH VB.2024.00403 · 09.07.2026 · Teilweise gutgeheissenBeschliesst eine Gemeindeversammlung entgegen dem Antrag des Gemeinderats, eine Gewässerabstandslinie nicht aufzuheben, muss dieser Entscheid auf einer hinreichenden Interessenabwä…VGer BE 100 2025 329 · 13.05.2026 · AbgewiesenEine im Rahmen eines Wasserbauprojekts gesetzlich vorgeschriebene ökologische Aufwertungsmassnahme (Amphibienteich) ist auch dann Bestandteil des Enteignungsgegenstands, wenn sie n…VGer ZH VB.2024.00765 · 07.05.2026 · GutgeheissenEin Meliorationsprojekt mit erheblichen Landumlegungen und Terrainveränderungen von mehr als 5 ha gilt als Gesamtmelioration nach Ziff. 80.1 lit. b Anhang UVPV und untersteht der U…VGer AG WBE.2025.213 · 06.05.2026 · GutgeheissenEine projektbezogene Spezialzone nach Art. 18 RPG, deren Hauptbestimmung regelmässige Bautätigkeiten zulässt, die weder mit bodenerhaltenden Nutzungen verbunden noch standortgebund…
Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Biotop / Aue / Trockenwiese · 102 EntscheideBiotope von nationaler Bedeutung, Auen und Trockenwiesen: Inventare, Pufferzonen und Ersatzmassnahmen.

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.