Art. 2 Abs. 3 RPG
18 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
28%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_127/2024 · 27.03.2025GutgeheissenDie Vorinstanz verletzt die Gemeindeautonomie (Art. 50 Abs. 1 BV), wenn sie eine sinnvolle, zweckmässige Auslegung einer kommunalen Norm durch die Gemeinde ohne triftigen Grund durch ihre eigene Auslegung ersetzt, selbst wenn diese ebenfalls vertretbar wäre.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer ZH VB.2022.00723 · 22.08.2024GutgeheissenDie rechtskräftig festgestellte Quartierplanbedürftigkeit des südlichen Grundstücksteils gilt weiterhin; die Vorinstanz griff unzulässig in das planerische Ermessen der Gemeinde ein, indem sie grundstücksinterne Erschliessungsvarianten – darunter eine Autolift-Lösung – als ausreichend erachtete und die Feinerschliessung aus dem…SondernutzungsplanGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2022.348 · 15.08.2023AbgewiesenEine generelle kommunale Praxis, neue Erschliessungsstrassen mit mindestens 4 m Breite anzulegen, verletzt das Verhältnismässigkeitsprinzip, wenn die VSS-Normen eine geringere Breite erlauben und die konkrete Abweichung nicht substanziert begründet wird; eine Zufahrtsstrasse von 3 m Breite mit Seitenfreiheit genügt für die Erschliessung…BaubewilligungSondernutzungsplanBGer 1C_470/2021 · 24.04.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung des Stadtrats Luzern war mangelhaft, weil sie die Eingliederung des Hochhausvorhabens in das ISOS-Gebiet Nr. 38 und die Vereinbarkeit mit den Schutzanliegen des Ortsbildschutzes nicht vertieft prüfte, obwohl dies aufgrund der Rechtslage und der vorgebrachten Einwände erforderlich gewesen wäre.GestaltungsplanVGer AG WBE.2022.349 · 28.03.2023Teilweise gutgeheissenDas Spezialverwaltungsgericht verletzt Art. 33 Abs. 3 lit. b RPG, wenn es bei der Überprüfung der Mehrwertabgabe seine Kognition auf eine blosse Willkürprüfung beschränkt, da bei der Bestimmung des Mehrwerts kein Verwaltungsermessen und kein Beurteilungsspielraum der Gemeinde besteht. Für die Bewertung eines Bahnareals vor der Umzonung…UmzonungMehrwertabgabeSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_760/2021 · 24.01.2023AbgewiesenDie Gemeinde ist nicht verpflichtet, einen Sondernutzungsplan zur Erhaltung des Quartiercharakters zu erlassen, wenn die bestehende Nutzungsplanung bundesrechtskonform ist und keine massgeblichen Änderungen der Verhältnisse vorliegen. Eine Planungszone zur Sicherung eines solchen Plans ist ebenfalls nicht gerechtfertigt.SondernutzungsplanPlanungszoneOrtsplanungsrevisionVGer TG VG.2023.10 · 06.12.2022AbgewiesenKommunale Baureglementsbestimmungen zu Grosswindanlagen (Mindestabstand 700 m, Betrachtungswinkel 18 Grad, Infraschall-Nachweis, Pufferzone S1) dürfen die raumplanerischen Voraussetzungen, die der kantonale Richtplan für ein Windenergiegebiet verbindlich geschaffen hat, nicht faktisch vereiteln. Abstandsvorschriften, die die…OrtsplanungsrevisionSondernutzungsplanRichtplanungBaubewilligungVGer TG VG.2023.9 · 06.12.2022AbgewiesenKommunale Richtplanfestlegungen und Baureglementsbestimmungen zu Grosswindanlagen (Mindestabstand 700 m, Betrachtungswinkel, Infraschall-Nachweispflicht, Pufferzone S1) sind nicht genehmigungsfähig, wenn sie die raumplanerischen Voraussetzungen des behördenverbindlichen kantonalen Richtplans für das Windenergiegebiet Braunau-Wuppenau…OrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_483/2021 · 10.03.2022AbgewiesenEine geringfügige Änderung eines Nutzungsplans (Zonenplan) ist bundesrechtlich zulässig, wenn sie keine projektbezogene Vorwegnahme von Baubewilligungselementen enthält und die kantonale Genehmigung sowie das Rechtsmittelverfahren den bundesrechtlichen Mindeststandards (Art. 26, 33 RPG) entsprechen. Die Prüfung der Verhältnismässigkeit…GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_554/2021 · 10.03.2022AbgewiesenDie Interessenabwägung zur Herabsetzung des Mindestwohnanteils auf 0 % in einer Kernzone ist nicht willkürlich, wenn die planerische Sicherung einer Privatschule als öffentliches Interesse und die privaten Interessen der Grundeigentümerin überwiegen, während entgegenstehende private Interessen der Nachbarn nicht ins Gewicht fallen.RichtplanungVGer TG TVR-2024-21 · 02.11.2021AbgewiesenKommunale Regelungen für Windenergieanlagen (Mindestabstände, Betrachtungswinkel, Infraschall-Nachweispflicht, Gewässerschutzzonenpuffer), die in einem kantonalrechtlich rechtskräftig festgesetzten Windenergiegebiet die Erstellung von Grosswindanlagen faktisch verunmöglichen oder eine umfassende Interessenabwägung vereiteln würden, sind…OrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer AG WBE.2020.43 · 20.10.2021Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen ISOS-Schutz (Erhaltungsziel B) und innerer Verdichtung in Gartenstadtzonen war unvollständig, da die Auswirkungen der festgelegten Nutzungsziffern (ÜZ 0.35, GZ 0.45) auf die Schutzziele nicht hinreichend geprüft wurden. Die Stadt Aarau muss die Abwägung nachholen.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_536/2019 · 16.09.2020AbgewiesenDie kantonale Regelung in Art. 18 Abs. 1 LATeC, wonach der kantonale Richtplan ab seiner Annahme durch den Staatsrat für kantonale und kommunale Behörden verbindlich ist, ist eine zulässige Ausgestaltung des kantonalen Rechts und nicht willkürlich. Die Anwendung des neuen Richtplans auf die Prüfung des kommunalen Nutzungsplans ist daher…OrtsplanungsrevisionRichtplanungEinzonungBGer 1C_270/2019 · 27.02.2020AbgewiesenDie Umzonung einer Parzelle von Wohnzone W3 zu W4 widerspricht nicht dem regionalen Richtplan, da dieser nur grobe Nutzungsdichten grossräumig vorgibt und keine verbindlichen Vorgaben für einzelne Grundstücke enthält. Die Interessenabwägung der Vorinstanz ist nicht willkürlich.UmzonungGestaltungsplanRichtplanungBaubewilligungVGer TG TVR-2020-17 · 01.01.2020GutgeheissenDas DBU darf das kommunale Baureglement nur darauf überprüfen, ob es in klarem Widerspruch zu höherrangigem Recht oder übergeordneten Plänen steht. Hat die Gemeinde umfassende Schutzbestimmungen für die im Hinweisinventar enthaltenen Bauten erlassen und ergeben sich weder aus dem ISOS noch aus dem kantonalen Richtplan eindeutige,…OrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_216/2019 · 21.11.2019AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen kantonaler Koordinationshoheit und kommunaler Planungsautonomie erfordert belastbare Grundlagen für Richtplanfestsetzungen. Fehlende Abklärungen zu Bedarf, Wirtschaftlichkeit oder Rechtsgrundlagen rechtfertigen die Streichung oder Anpassung von Vorhaben, ohne die Gemeindeautonomie zu verletzen.RichtplanungMehrwertabgabeBGer 1C_428/2014 · 22.04.2015AbgewiesenDie Gemeindeversammlung Thalwil hat bei der Festsetzung einer Waldabstandslinie von 30 m die besonderen örtlichen Verhältnisse und die Interessenabwägung ungenügend gewürdigt; ein reduzierter Abstand von 10 m ist aufgrund der Rechtsgleichheit und der haushälterischen Bodennutzung sachgerecht.BGer 1C_893/2013 · 01.10.2014AbgewiesenDie Interessen des Natur- und Heimatschutzes (ISOS-Schutzobjekt Schlosslandschaft Hahnberg) überwiegen die kommunalen Planungsinteressen an der Ausscheidung einer strategischen Arbeitszone und der Umzonung in eine Gewerbezone, da die Fernwirkung der geschützten Objekte durch eine Bebauung der Roggwilerwiese schwer beeinträchtigt würde.UmzonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.