Art. 18 Abs. 1ter NHG
21 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
52%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_580/2024 · 22.05.2026GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen land- und forstwirtschaftlicher Erschliessung und dem Schutz des BLN-Objekts 'Maderanertal - Fellital' scheiterte an unvollständigen Abklärungen zur Erforderlichkeit des Vorhabens, zur Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume und zur verbindlichen Festlegung von Ersatzmassnahmen.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_49/2025 · 08.12.2025AbgewiesenDas Interesse an der Erhaltung eines Trockenwiesenbiotops von nationaler Bedeutung überwiegt die öffentlichen und privaten Interessen an der Realisierung eines Bauvorhabens, selbst wenn die Nutzungsplanung den Planungshorizont überschritten hat.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_65/2025 · 24.11.2025GutgeheissenEin Eingriff in ein schutzwürdiges Biotop (hier: Vernetzungskorridor der Geburtshelferkröte) ist nur zulässig, wenn er standortgebunden ist, einem überwiegenden Bedürfnis entspricht und sich unter Abwägung aller Interessen nicht vermeiden lässt. Die Interessenabwägung muss bereits im Stadium der Nutzungsplanung umfassend erfolgen,…GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBRG ZH BRGE IV Nrn. 0156-0157/2025 · 13.11.2025GutgeheissenDie Festsetzung eines kantonalen Gestaltungsplans für die Erweiterung einer Deponie ist aufzuheben, wenn der zugrundeliegende Richtplaneintrag mangelhaft ist, die Interessenabwägung im Variantenentscheid ungenügend ist und die Standortgebundenheit nicht nachgewiesen wird. Die Rodungsbewilligung scheitert ebenfalls an denselben Mängeln.GestaltungsplanAusnahmebewilligungRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_107/2025 · 06.10.2025AbgewiesenDie Interessen des Ortsbildschutzes (ISOS) und der Aufwertung des Seeufers überwiegen die ökologischen Bedenken, da keine erheblichen Beeinträchtigungen schutzwürdiger Uferbereiche oder BLN-Ziele festgestellt wurden und Ersatzmassnahmen vorgesehen sind.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00521 · 20.03.2025Besonderer AusgangEine Beschwerde, die hinsichtlich ihrer Begründung pauschal auf eine andere Rechtsschrift verweist, genügt dem formalen Mindesterfordernis von § 54 Abs. 1 VRG nicht, weshalb darauf nicht einzutreten ist. Beim Verzicht auf die planerische Unterschutzstellung eines schützenswerten Biotops müssen Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen…RichtplanungBGer 1C_217/2023 · 21.11.2024AbgewiesenDie Beeinträchtigung eines schutzwürdigen Lebensraums durch ein Fuss- und Wanderwegprojekt ist nur zulässig, wenn der Eingriff standortgebunden ist und einem überwiegenden Bedürfnis entspricht. Im vorliegenden Fall überwiegen die natur- und waldschutzrechtlichen Interessen gegenüber dem verkehrsplanerischen Interesse an der Wegverbindung.BaubewilligungVGer BE 100 2022 371 · 10.06.2024AbgewiesenEin Eingriff in die Nistplätze einer Mauerseglerkolonie (Art. 20 NHV) in der Bauzone ist zulässig, wenn er standortgebunden ist, einem überwiegenden Bedürfnis (haushälterische Bodennutzung, Siedlungsentwicklung nach innen gemäss Art. 1 RPG) entspricht und angemessene Ersatzmassnahmen den Fortbestand der Kolonie sicherstellen. Die Frage,…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_636/2022 · 19.12.2023AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt, dass die Massnahme 2 (Verlegung des Kieswerks) aus der Plangenehmigung 1997 rechtskräftig ist und der Rückbau der Anlagen am linken Rottenufer verbindlich angeordnet wurde. Die Zuständigkeit für die Schaffung planerischer Grundlagen für einen neuen Standort liegt nicht beim UVEK.BaubewilligungPlanungszoneWiederherstellung / RückbauBRG ZH BRGE II Nrn. 0140-0141/2023 · 20.06.2023Teilweise gutgeheissenDie wasserrechtliche Konzession für die Sanierung und Anpassung einer Hafenanlage ist aufzuheben, wenn die ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nicht rechtzeitig und verbindlich gesichert sind, da dies dem Koordinationsgrundsatz (Art. 25a RPG) und Art. 18 Abs. 1ter NHG widerspricht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungRichtplanungBGer 1C_567/2020 · 01.05.2023GutgeheissenDie unterlassene umfassende Variantenprüfung (Pendelbahn, 3S-Bahn) bei der Interessenabwägung für eine Seilbahnkonzession stellt eine Rechtsverletzung dar, da die Alternativen ernsthaft in Betracht fallen und insbesondere den Wald- und Gewässerschutz schonen könnten.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_401/2020 · 01.03.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung bei der Festlegung der Restwassermenge für ein Kleinwasserkraftwerk muss besonders sorgfältig erfolgen, wenn seltene Lebensräume (hier: Leuctra schmidi) betroffen sind. Eine Herabsetzung der Mindestrestwassermenge nach Art. 32 lit. b GSchG ist nur zulässig, wenn eine Beeinträchtigung dieser Lebensräume…BGer 1C_573/2018 · 24.11.2021Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Windenergienutzung und Artenschutz (insb. Wanderfalken, Heidelerchen, Fledermäuse) erfordert eine standortgebundene Optimierung. Absolute Mindestabstände zu Brutplätzen (z. B. 1000 m für Wanderfalken) sind als Killerkriterium zu beachten, während andere Konflikte durch Schutzmassnahmen entschärft werden…OrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2021.7 · 25.05.2021RückweisungDer Biotopschutz nach Art. 18 NHG und Art. 14 NHV kann auch im Baubewilligungsverfahren innerhalb der Bauzone zu prüfen sein, sofern die Schutzwürdigkeit im Rahmen der Nutzungsplanung nicht oder unzureichend geprüft wurde oder seither veränderte Verhältnisse vorliegen. Eine Baubewilligung, die ohne hinreichende Sachverhaltsabklärung…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_221/2019 · 17.04.2020AbgewiesenDie Aufhebung eines Bahnübergangs und die Ersatzerschliessung via Variante Ost sind im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren zu prüfen, sofern sie überwiegend dem Bahnbetrieb dienen. Die Variante Ost ist gegenüber der Variante West vorzuziehen, da sie kostengünstiger, schonender für Dritte und naturschutzrechtlich zulässig ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_315/2015 · 24.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Verbandsbeschwerde nach Art. 12 NHG ist gegen Neueinzonungen zulässig, wenn diese die bundesrechtlichen Vorgaben zur Bauzonendimensionierung (revArt. 15 RPG) verletzen. Art. 38a Abs. 2 RPG (Einzonungsmoratorium) ist auf alle vor dem 1. Mai 2014 genehmigten, aber noch nicht rechtskräftigen Einzonungen anwendbar, sofern keine…OrtsplanungsrevisionEinzonungAuszonungBGer 1C_391/2014 · 03.03.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Umfahrungsstrasse (Verkehrsentlastung, Sicherheit, Umweltschutz) und den privaten Eigentumsinteressen der Betroffenen fiel zugunsten des Projekts aus. Ökologische Ersatzmassnahmen und Lärmschutz wurden als verhältnismässig erachtet, sofern sie sachlich gerechtfertigt und…BGer 1C_648/2013 · 04.02.2014Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine vertiefte Prüfung alternativer Linienführungen, da die gewählte Variante (Bogenbrücke über bewohntem Gebiet) zwar technische und gestalterische Vorteile bietet, aber erhebliche Nachteile für Anwohner, Landschaftsschutz und Geologie mit sich bringt.BGer 1A.173/2001 · 26.04.2002GutgeheissenDie Genehmigung einer Walderschliessungsstrasse setzt eine umfassende Sachverhaltsabklärung und Interessenabwägung voraus, insbesondere bei potenziell schutzwürdigen Biotopen, selbst wenn diese nicht formell unter Schutz stehen. Fehlende Abklärungen führen zur Aufhebung des Entscheids.BGer BGE 117 IB 243 · 23.09.1991AbgewiesenBei Schutzobjekten nach Art. 24sexies Abs. 5 BV (Moore von nationaler Bedeutung) ist eine Interessenabwägung ausgeschlossen; das absolute Veränderungsverbot geht anderen öffentlichen Interessen und der Eigentumsgarantie vor.PlanungszoneBGer BGE 114 IB 268 · 06.12.1988GutgeheissenBei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone in BLN-Objekten und Riedgebieten geht der strenge Biotopschutz (Art. 18 ff. NHG) der forstwirtschaftlichen Erschliessung vor, sofern überwiegende Naturschutzinteressen betroffen sind und keine unvermeidbaren Eingriffe vorliegen.Bauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.