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Art. 108 Abs. 1 BGG

29 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_225/2026 · 30.06.2026NichteintretenLeistet eine Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss auch nach zweimaliger Erstreckung und Ansetzung einer Nachfrist nicht, ist auf die Beschwerde androhungsgemäss im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG nicht einzutreten (Art. 62 Abs. 3 BGG).BaubewilligungBGer 1C_112/2026 · 09.03.2026NichteintretenEine appellatorische Wiederholung früherer Vorbringen ohne Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids genügt den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht; auf eine solche Beschwerde ist nicht einzutreten.Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_756/2025 · 22.12.2025NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da die Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht erfüllt sind und die Kritik des Beschwerdeführers rein appellatorisch bleibt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_663/2025 · 21.11.2025NichteintretenDie Beschwerde genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, weshalb auf sie nicht einzutreten ist.BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_641/2025 · 17.11.2025NichteintretenEine Entschädigungsregelung im Rahmen eines Rückweisungsentscheids stellt ebenfalls einen Zwischenentscheid nach Art. 93 BGG dar; fehlt ein nicht wieder gutzumachender Nachteil, tritt das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren darauf nicht ein.SondernutzungsplanBaubewilligungBGer 1C_608/2025 · 22.10.2025NichteintretenEin Rückweisungsentscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts ist ein selbstständig eröffneter Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 BGG; er ist nur ausnahmsweise beim Bundesgericht anfechtbar, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG erfüllt sind. Der bloss mögliche Aufwand für einen Augenschein im Rekursverfahren begründet…SondernutzungsplanBaubewilligungBGer 1C_734/2024 · 23.01.2025NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde nicht ein, wenn diese den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht genügt und sich nicht hinreichend mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzt.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_699/2024 · 06.01.2025NichteintretenAuf eine Beschwerde ist nicht einzutreten, wenn die beschwerdeführende Partei nicht in sachgerechter Weise darlegt, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt, und sich die Ausführungen auf appellatorische Kritik beschränken (Art. 42 Abs. 2 BGG). Das Gesuch um aufschiebende Wirkung wird gegenstandslos.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_535/2024 · 14.11.2024NichteintretenWer einen kantonalen Nichteintretensentscheid wegen nicht bezahltem Kostenvorschuss beim Bundesgericht anficht, ohne zuvor den kantonalen Instanzenzug durch ein Fristwiederherstellungsgesuch auszuschöpfen, ist unzulässig. Eine Beschwerde, die sich mit den Erwägungen der Vorinstanz zur Fristwiederherstellung nicht auseinandersetzt und…BaubewilligungBGer 1C_315/2024 · 06.06.2024NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen die Verneinung der Rechtsmittellegitimation nicht ein, wenn die Beschwerdeführerin sich nicht sachgerecht mit den Legitimationserwägungen der Vorinstanz auseinandersetzt und die Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht erfüllt.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_292/2024 · 28.05.2024NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde nicht ein, wenn die Beschwerdeschrift den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht genügt und sich die Beschwerdeführerin mit den entscheidwesentlichen Erwägungen der Vorinstanz nicht auseinandersetzt.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_689/2023 · 15.01.2024NichteintretenDie Beschwerde gegen die Verweigerung einer Ausnahmebewilligung für eine Sitzplatzerweiterung ausserhalb der Bauzone wird mangels hinreichender Begründung nicht behandelt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_369/2023 · 21.09.2023NichteintretenFehlt der Beschwerdeführerin die Einsprachelegitimation gegen eine Planungszone, weil ihr Grundstück von dieser nicht erfasst wird und sie keine stärkere Betroffenheit als eine beliebige Drittperson darlegen kann, ist auf die Beschwerde ans Bundesgericht nicht einzutreten, wenn die Begründung die Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG…PlanungszoneBGer 1C_384/2023 · 14.08.2023NichteintretenGenügt eine Beschwerde an das Bundesgericht den Begründungsanforderungen offensichtlich nicht, weil die Beschwerdeführenden mit keinem Wort darlegen, weshalb der Nichteintretensentscheid der Vorinstanz falsch sein sollte, ist auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten. Materielle Anträge, die über den auf das…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_285/2023 · 13.06.2023NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen die Erteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage nicht ein, weil die Beschwerdeschrift den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht genügt.BaubewilligungBGer 1C_39/2023 · 14.03.2023NichteintretenGenügt die Begründung einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten den Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht, weil der Beschwerdeführer sich mit der vorinstanzlichen Begründung nicht auseinandersetzt, tritt das Bundesgericht darauf im vereinfachten Verfahren nicht ein.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_377/2022 · 28.06.2022NichteintretenEine Beschwerde, die sich nicht mit der Begründung des kantonalen Gerichts für das Nichteintreten auseinandersetzt, sondern sachfremde Ausführungen enthält, genügt den Formerfordernissen von Art. 42 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht. Das Bundesgericht tritt darauf im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG nicht ein.AusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungBGer 1C_403/2021 · 05.07.2021NichteintretenDie Beschwerde genügt den gesetzlichen Formerfordernissen nicht, weshalb auf sie nicht eingetreten wird. Eine teilweise Änderung und Erweiterung ausserhalb der Bauzone nach Art. 24c RPG setzt voraus, dass die Identität der Baute oder Anlage in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_211/2021 · 06.05.2021NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen die Verweigerung einer nachträglichen Ausnahmebewilligung für den widerrechtlichen Ausbau von Ökonomieräumen zu Wohnzwecken in der Landwirtschaftszone wird nicht eingetreten, weil die Beschwerdebegründung den gesetzlichen Formerfordernissen offensichtlich nicht genügt.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_207/2021 · 27.04.2021NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen die Verweigerung einer nachträglichen Ausnahmebewilligung für die Umnutzung einer Maschinenhalle in der Landwirtschaftszone wird nicht eingetreten, weil die Begründung den gesetzlichen Formerfordernissen offensichtlich nicht genügt. Die Vorinstanz hatte die Anwendbarkeit von Art. 24b und Art. 24c RPG zu Recht…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_21/2021 · 21.01.2021NichteintretenDie Beschwerde genügt den Formerfordernissen von Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht, da der Beschwerdeführer sich nicht hinreichend mit der Begründung der Vorinstanz auseinandersetzt. Auf sie ist daher nicht einzutreten.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_538/2020 · 19.10.2020NichteintretenEine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, die jegliche Auseinandersetzung mit der Begründung des angefochtenen Urteils unterlässt und nicht sachbezogen darlegt, inwiefern dieses rechts- oder verfassungswidrig sein soll, genügt den gesetzlichen Formerfordernissen nach Art. 42 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht.Bauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_423/2019 · 27.08.2019NichteintretenDie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten setzt ein schutzwürdiges Interesse voraus; bei fehlender Legitimation oder nicht erfüllten Voraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG ist nicht einzutreten.BaubewilligungBGer 1C_223/2019 · 03.05.2019NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen die Verweigerung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung im Nutzungsplanungsbeschwerdeverfahren ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeschrift den Formerfordernissen von Art. 42 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht genügt und die Beschwerdeführenden nicht aufzeigen, inwiefern das angefochtene Urteil Recht verletzt.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_33/2019 · 22.01.2019NichteintretenGenügt eine Beschwerde ans Bundesgericht den gesetzlichen Formerfordernissen offensichtlich nicht, weil sich der Beschwerdeführer mit der Begründung der Vorinstanz nicht auseinandersetzt, ist im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG nicht einzutreten. Eine nicht zonenkonform errichtete Anlage in der Landwirtschaftszone ist…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_458/2018 · 19.09.2018NichteintretenEine Beschwerde ans Bundesgericht in einer Angelegenheit des Bauens ausserhalb der Bauzone wird wegen Verspätung nicht behandelt, wenn sie nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG eingereicht wird, wobei der Fristenstillstand nach Art. 46 Abs. 1 BGG während der Gerichtsferien (15. Juli bis 15. August) zu…Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_55/2018 · 06.02.2018NichteintretenEine Beschwerde, die sich nicht mit der Begründung des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und lediglich die eigene Sichtweise schildert, genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht; das Bundesgericht tritt darauf im vereinfachten Verfahren nicht ein.BaubewilligungBGer 1C_329/2017 · 27.06.2017NichteintretenEine Beschwerde ans Bundesgericht genügt den gesetzlichen Formerfordernissen nicht, wenn die Beschwerdeführerin keinen zulässigen Beschwerdegrund nennt und sich mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht auseinandersetzt; auf eine solche Beschwerde ist im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG nicht einzutreten.BaubewilligungBGer 1C_67/2017 · 07.02.2017NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde nicht ein, wenn der Beschwerdeführer sich mit der vorinstanzlichen Begründung nicht rechtsgenüglich auseinandersetzt und seinen hauptsächlich appellatorischen Rügen keine hinreichende Substanziierung beizumessen ist. Die Tolerierung einer abweichend erstellten Stützmauer durch die…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.