Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 12 Abs. 2 VRG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2026.00157 · 10.07.2026AbgewiesenEine nach Ablauf der 30-tägigen Rekursfrist (§ 22 Abs. 1 VRG) eingereichte Anfechtung eines kommunalen Strassenfestsetzungsbeschlusses ist unzulässig; allfällige Verfahrensmängel im vorangehenden Einspracheverfahren begründen keine Fristwiederherstellung nach § 12 Abs. 2 VRG. Zudem fehlt die Rekurslegitimation, wenn im Auflageverfahren…SondernutzungsplanVGer ZH VB.2025.00406 · 12.11.2025AbgewiesenEin irrtümlich angenommener Gerichtsferienaufschub im Rekursverfahren stellt eine grobe Nachlässigkeit der anwaltlichen Vertretung dar; eine Fristwiederherstellung nach § 12 VRG ist in diesem Fall ausgeschlossen. Das Versäumnis der Rechtsvertreterin wird den Beschwerdeführenden zugerechnet, auch wenn dies einen Rechtsverlust bedeutet.VGer ZH VB.2025.00114 · 13.03.2025NichteintretenAuf eine verspätet eingereichte Beschwerde ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeführerin trotz schwerer Erkrankung in der Lage war, eine Drittperson mit der fristgerechten Einreichung zu betrauen. Eine unbehandelte Beschwerde kann zudem wegen unzureichender Begründung nicht entgegengenommen werden.VGer ZH VB.2024.00428 · 06.11.2024AbgewiesenErhebt ein vollmachtslos handelnder Dritter Rekurs gegen den Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und wird die einverlangte Vollmacht nicht fristgerecht nachgereicht, ist auf den Rekurs mangels Nachweises des Vertretungsverhältnisses zu Recht nicht eingetreten worden. Eine behördliche Fehlauskunft begründet nur dann…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.