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AppGer BS VD.2025.69

Abgewiesen

Entscheid vom 12.12.2025 · Kanton BS

Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat ist befugt, bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine unerlaubte Zweckentfremdung von Wohnraum einen Vor-Ort-Besichtigungstermin anzuordnen. Eine sexgewerbliche Nutzung, die gegenüber dem Wohnen dominiert, ist baurechtlich gleich zu behandeln wie andere bewilligungspflichtige gewerbliche…

AppGer BS VD.2025.69 vom 12.12.2025 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.