§ 8 Abs. 2 WRFG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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AppGer BS VD.2025.69 · 12.12.2025AbgewiesenDas Bau- und Gastgewerbeinspektorat ist befugt, bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine unerlaubte Zweckentfremdung von Wohnraum einen Vor-Ort-Besichtigungstermin anzuordnen. Eine sexgewerbliche Nutzung, die gegenüber dem Wohnen dominiert, ist baurechtlich gleich zu behandeln wie andere bewilligungspflichtige gewerbliche…Umnutzung / ZweckänderungAppGer BS VD.2017.193 · 06.12.2018GutgeheissenDie gewerbliche Nutzung von Wohnungen für das Sexgewerbe im Geltungsbereich eines Wohnanteilplans bedarf einer Umnutzungsbewilligung nach dem Wohnraumfördergesetz; diese kann weder gestützt auf fehlende Eignung als Wohnraum noch auf die Generalklausel erteilt werden, wenn die Wohnungen objektiv bewohnbar sind und die Eigentümerin die…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.