AppGer BS VD.2025.11
AbgewiesenEntscheid vom 13.06.2025 · Kanton BS
Das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtüre, das eine Radfahrerin zu Fall bringt und zu Verletzungen führt, stellt wegen der nicht mehr als gering zu qualifizierenden Gefahr für die Sicherheit anderer eine mittelschwere Widerhandlung nach Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG dar. Bei einem Wiederholungsfall innerhalb der Zweijahresfrist ist ein…
AppGer BS VD.2025.11 vom 13.06.2025 (Abgewiesen)
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