Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG
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VGer ZH VB.2024.00617 · 12.09.2025AbgewiesenDer Entscheid über die Schwere einer Verkehrsgefährdung ist eine Frage der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts, in welcher die Verwaltungsbehörde frei ist, wenn der Strafrichter die fehlbare Person nicht persönlich einvernommen hat. Ein Fahrzeug, das wegen Treibstoffmangels auf der Normalspur einer Autobahn im Tunnel zum Stehen…AppGer BS VD.2025.11 · 13.06.2025AbgewiesenDas unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtüre, das eine Radfahrerin zu Fall bringt und zu Verletzungen führt, stellt wegen der nicht mehr als gering zu qualifizierenden Gefahr für die Sicherheit anderer eine mittelschwere Widerhandlung nach Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG dar. Bei einem Wiederholungsfall innerhalb der Zweijahresfrist ist ein…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.