AppGer BS VD.2024.152
GutgeheissenEntscheid vom 27.02.2025 · Kanton BS
Der Entzug der aufschiebenden Wirkung eines Rekurses zur sofortigen Erzwingung einer provisorischen Lärmsanierungsmassnahme ist unverhältnismässig, wenn die Gemeinde einen glaubwürdigen Zeitplan für eine Gesamtsanierung innerhalb von rund zwei Jahren vorlegt und das Interesse an der Vermeidung eines doppelten Belagsersatzes die…
AppGer BS VD.2024.152 vom 27.02.2025 (Gutgeheissen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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