VGer ZH VB.2025.00443
AbgewiesenEntscheid vom 05.03.2026 · Kanton ZH
Wer eine rechtskräftige Bewilligungsverfügung im Revisionsweg anfechten will, kann sich nicht auf Tatsachen berufen, die sich bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verfügung im eigenen Wahrnehmungsbereich befanden und mit einem ordentlichen Rechtsmittel hätten geltend gemacht werden können. Das Migrationsamt trat daher zu Recht nicht…
VGer ZH VB.2025.00443 vom 05.03.2026 (Abgewiesen)
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