VGer ZH VB.2025.00255
Besonderer AusgangEntscheid vom 26.02.2026 · Kanton ZH
Eine Vergabestelle darf ein Vergabeverfahren abbrechen, wenn hinreichende sachliche Gründe vorliegen — namentlich wenn die Ausschreibungsunterlagen das tatsächliche Beschaffungsbedürfnis nicht korrekt abbilden — und weder eine gezielte Diskriminierung noch eine Behinderung des Wettbewerbs beabsichtigt oder bewirkt wird. Den Anbietern…
VGer ZH VB.2025.00255 vom 26.02.2026 (Besonderer Ausgang)
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Baubewilligung · 3302 EntscheideBaubewilligungen innerhalb der Bauzone: Ästhetik, Einordnung, Immissionen und akzessorische Prüfung des Plans.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-10-11) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.