VGer SG B 2018/219
GutgeheissenEntscheid vom 28.02.2019 · Kanton SG
Die Überschreitung der im Gestaltungsplan festgelegten Höhenkoten durch nicht technisch bedingte Aufbauten (Oblichter) führt zur Aufhebung der Baubewilligung. Die Kostenauflage im Baueinspracheverfahren unterliegt dem Verursacherprinzip, nicht dem Einsprechenden.
VGer SG B 2018/219 vom 28.02.2019 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
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